Wohnraumförderung in NRW

AKNW bezog Stellung im Landtag

Im Januar 2006 hat das NRW-Bauministerium das diesjährige Wohnraumförderungsprogramm und die neuen Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) vorgestellt. Insgesamt stehen 940 Mio.€ für das Landeswohnungsbauprogramm zur Verfügung .

14. Februar 2006von ros

Zu den Neuerungen gehören auch einige Änderungen, die das Land bereits Mitte des Jahres 2005 ohne Abstimmung mit den Beteiligten vorgenommen hatte. Ersatzlos gestrichen wurde zum Beispiel die Anforderung, dass Mietwohnungen nur gefördert werden, wenn sie im Einzugsbereich eines ÖPNV-Haltepunktes liegen. Entfallen war auch, dass selbst genutztes Wohneigentum nur bis zu einer Grundstücksgröße bis 400 m² gefördert wird.  

Land muss Vorbildfunktion wahren

Eine parlamentarische Debatte um diese und weitere Änderungen kam erst später in Gang und führte im Januar 2006 zu einer Expertenanhörung im Landtag. Dabei brachte AKNW-Präsident Hartmut Miksch zum Ausdruck, dass die Abschaffung der Grundstückobergrenze und der erforderlichen ÖPNV-Anbindung nach Auffassung der AKNW kontraproduktiv sind: „Dass Land muss hier seine Vorbildfunktion wahrnehmen und in vielen Punkten Steuerungsfunktionen übernehmen“, so die Kernaussage des AKNW-Präsidenten gegenüber dem Wohnungsbauausschuss des Landtages. Die obligatorische ÖPNV-Anbindung bezeichnete Miksch als wichtiges Steuerinstrument, um der Zersiedlung der Landschaft entgegen zu wirken und um Siedlungen zu schaffen, die städtebaulich und sozial integriert sind. Begrüßt wurden die Zusatzdarlehen für Gruppenwohnungen und Pflegewohnplätze. Insgesamt wertete Miksch die verstärkte Förderung von altengerechten und barrierefreien Wohnungen positiv. Die Förderung von Abrissmaßnahmen sei aus Gründen des Stadtumbaus in vielen Fällen erforderlich. Das Förderangebot des Landes im Rahmen der WFB stelle eine Ergänzung zu den klassischen Stadtumbau- bzw. Stadterneuerungsmaßnahmen dar. Auswirkungen auf die aktuellen WFB hatte die Expertenanhörung nicht, da sie erst nach deren Erscheinen durchgeführt wurde. 

Planerische Fördervoraussetzungen

Die neuen Regelungen fassen die städtebaulichen und technischen Förderungsvoraussetzungen in der Anlage zu den WFB zusammen. Neben den bisherigen Inhalten dieser Anlage flossen auch Teile der Förderbestimmungen ein, die sich bislang verstreut in den WFB fanden. Dies erleichtert den Planern das Auffinden der Fördervoraussetzungen und greift eine entsprechende Anregung der AKNW auf. Im Mietwohnungsbau wird künftig auf Vorgaben zum Grundriss, zu Baumaterialien und Heizsystemen verzichtet. Mit ausdrücklicher Unterstützung der AKNW bleibt es dabei, dass die Neuschaffung von Mietwohnungen nur gefördert wird, wenn das Gebäude nicht mehr als vier Vollgeschosse enthält. Zulässig wird die Aufstockung mit einem weiteren Dach- oder Staffelgeschoss. Die Bestimmungen für Wettbewerbe konnten mit Blick auf die RAW 2004 deutlich gestrafft werden. Bedauerlicherweise ist es allerdings bei dem aus Sicht der Kammer zu hohen Schwellenwert von 150 Wohneinheiten für die Erfordernis zur Durchführung eines Wettbewerbs geblieben.Entgegen früheren Ankündigungen wird der Neubau von Sozialwohnungen nur noch gefördert, wenn Rauchwarnmelder eingebaut werden.  

Bauen im Bestand

Neu ist das Programm „Investive Bestandsförderung“. Mit rund 30 Mio. € wird der barrierearme oder barrierefreie Umbau von bestehendem Wohnraum ohne Sozialbindung unterstützt. Bauliche Maßnahmen zur Modernisierung und Energieeinsparung können künftig nur über die KfW-Programme gefördert und finanziert werden. 

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