Kammervorstand warnt vor mangelnder Transparenz für Verbraucher

AKNW gegen Einführung des „Bachelor professional"

Für seine August-Sitzung hatte sich der Vorstand der Architektenkammer NRW eine umfangreiche Tagesordnung vorgenommen. Diskussionspunkte waren u. a. Bestrebungen des Handwerks zur Aufwertung von Ausbildungsberufen durch akademische Zusatzbezeichnungen.

15. August 2007von Jörg Wessels

Bereits zum zweiten Mal befasste sich der Vorstand intensiv mit dem Thema „Bachelor/Master professional“. Auf Initiative des Handwerks sollen Abschlüsse der beruflichen, nicht-akademischen Weiterbildung in Zukunft mit dem Zusatz „Bachelor bzw. Master professional“ versehen werden können. Damit könnten deutsche Bildungsabschlüsse im Handwerk - so die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder - international verständlicher gemacht werden. „Das machen wir nicht mit“, merkte Kammerpräsident Hartmut Miksch kämpferisch an. „Erst opfert die Politik das Qualitätsprädikat Diplom zugunsten von Bachelor und Master, und jetzt will man mit diesen Titeln die Berufsbildung aufwerten.“ Der Vorstand sieht die Entwicklung mit großer Sorge, weil damit die Lesbarkeit von Berufsbezeichnungen für den Verbraucher erschwert wird. Laut Vorstandsbeschluss wird die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen die negativen Auswirkungen, die sich aus der Kombination von beruflichen Bildungsabschlüssen mit akademischen Graden unter Verbraucherschutzaspekten ergeben, gegenüber der Landesregierung aufzeigen. Die AKNW wird die Regierung zugleich auffordern, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten. 

BauKaG NW: Vier Jahre Mindeststudienzeit für alle Fachrichtungen! 

Das Baukammerngesetz (BauKaG NRW) steht erneut zur Überarbeitung an. Der Anpassungsbedarf ergibt sich aus europarechtlichen Regelungen. Die Mitglieder des Vorstands beschlossen, den Novellierungsprozess zu nutzen, um wichtige berufspolitische Forderungen zu lancieren. An erster Stelle steht hierbei die Harmonisierung der Ausbildungsdauer für Architekten aller Fachrichtungen durch eine Anhebung der Mindeststudienzeiten für Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner auf vier Jahre. Die AKNW wird überdies darauf dringen, dass der Aspekt der Politikberatung als eigenständiger Gesetzesauftrag für die Kammer in die Neufassung des BauKaG aufgenommen wird. 

AKNW: Wohnungsbauförderung als Aufgabe der Landespolitik erhalten 

In NRW besteht weiterhin Bedarf am Neubau von Wohnungen. Dies war das Ergebnis einer Informationsveranstaltung des Bauministeriums zur künftigen Wohnraumförderpolitik, in deren Verlauf AKNW-Hauptgeschäftsführer Dr. Jörg Meyer-Hesseln die Position der Architektenkammer zur Zukunft des Wohnungsbaus vorgestellt hat. Für den Neubau von Wohnungen gibt es nach Auffassung der Architektenkammer eine Reihe von guten Gründen. So sind die Wohnungsmärkte in NRW regional sehr unterschiedlich. Zudem müssen verstärkt Angebote für die Wohnbedürfnisse einer alternden Bevölkerung geschaffen werden. Darum fordert die AKNW die Beibehaltung einer aktiven Wohnungsbaupolitik. Diese Position hat das Präsidium der Kammer auch in einem Gespräch mit Fachpolitikern der CDU-Landtagsfraktion vertreten. 

Fortbildungspflicht: Große Akzeptanz bei den Kammermitgliedern 

Erfreut hat der Vorstand zur Kenntnis genommen, dass die Fortbildungspflicht von den Kammermitgliedern positiv aufgenommen worden ist. Seit 2005 hat die AKNW den gesetzlichen Auftrag, die Einhaltung der zuvor bereits bestehenden Fortbildungspflicht zu kontrollieren. Die jetzt erstmals durchgeführte Überprüfung für das Jahr 2005 hat ergeben, dass sich das Gros der Mitglieder fort gebildet hat. „Dieses Prüfergebnis dokumentiert die große Fortbildungsbereitschaft unseres Berufsstandes“, kommentierte Präsident Miksch. „Architekten sehen nicht nur den Fortbildungsbedarf, sie handeln im Sinne von Qualitätssicherung und Verbraucherschutz auch danach.“ Wegen der hohen Erfüllungsquote bei der Fortbildung musste sich der Vorstand nur mit einer sehr geringen Zahl von berufsrechtlichen Fällen befassen, bei denen Kammermitglieder ihrer Fortbildungspflicht nicht nachgekommen sind bzw. diese gegenüber der AKNW nicht nachgewiesen haben. Gegen diese wenigen „Fortbildungsverweigerer“ werden nunmehr Verfahren vor dem Berufsgericht eingeleitet. 

Grundsätze für „Werkstattverfahren“: AKNW veröffentlicht Positionspapier 

Der Vorstand verabschiedete überdies ein Positionspapier mit dem Titel „Geregelte Architektenwettbewerbe und Werkstattverfahren – Die RAW 2004 als Chance für die Planungskultur“. Die Vertreterversammlung der Architektenkammer NRW hat auf ihrer letzten Tagung darum gebeten, Empfehlungen zu solchen „grauen Planungsverfahren“ zu entwickeln. In dem Positionspapier definiert die Kammer nun Grundsätze und Anforderungen für die Durchführung von fairen Werkstattverfahren. Dazu gehört u. a. eine fachlich qualifizierte und unabhängige Jury. Das Dokument ist auf der Homepage der Architektenkammer (www.aknw.de) unter dem Menüpunkt „Mitglieder / Wettbewerbe“ eingestellt.

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