Auktionsportale im Web

AKNW geht gegen Dumping-Auktionen im Internet vor

In der letzten Zeit suchen potenzielle Auftraggeber auch für spezifische Architektenleistungen Internetplattformen auf, um auf diesem Weg Angebote für die von ihnen beabsichtigten Planungsleistungen zu erhalten. Selbstverständlich ist auch bei Internet-Auktionen die HOAI zu beachten. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen ist eine der ersten Architektenkammern, die aktiv gegen den Missbrauch solcher Auftragsvergabemöglichkeiten vorgeht.

13. Juni 2007von pe

Der bekannteste Anbieter von Dienstleistungs-Auktionen ist gegenwärtig vermutlich My-hammer.de. Hier besteht die Möglichkeit, für einen gewünschten Auftrag verschiedene Honorarangebote einzuholen. Der Auftraggeber ist dabei nicht verpflichtet, das preisgünstigste Angebot zu beauftragen. Er hat vielmehr die Wahl unter sämtlichen eingegangenen Bieterangeboten.                   

Werden Planungs- oder Bauleitungsleistungen angeboten, die den Honorierungsvorschriften der HOAI unterliegen, so sind die Bieter verpflichtet, die hier geregelten Mindesthonorarsätze einzuhalten. Ansonsten verstößt der Bieter gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen überprüft diese Internetplattformen. Bieter, die Honorarangebote unterhalb der Mindestsätze nach HOAI abgeben, werden konsequent abgemahnt. Hierbei wird die AKNW insbesondere in Zusammenarbeit mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs tätig. Auf diesem Weg hat die AKNW bereits eine Vielzahl von Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen gegen Bieter erwirkt. Auch ist die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs bereits erfolgreich gerichtlich gegen Bieter vorgegangen.                                

Da die Beachtung der HOAI auch Berufspflicht der Architekten und Ingenieure ist, werden bei Verstößen zusätzlich berufsrechtliche Schritte eingeleitet. Die AKNW informiert die jeweils zuständigen Baukammern über derartig unzulässige Honorarangebote und beantragt, berufsrechtliche Verfahren zu eröffnen. Da sich diese konsequente Vorgehensweise der AKNW zwischenzeitlich unter den Bietern für Planungsleistungen herumgesprochen hat, versuchen einige, über Phantasienamen oder verschleierte Angaben ihrer Anschriften Honorarangebote abzugeben, um auf diesem Weg einer Abmahnung zu entgehen.

Dies hilft den unseriösen Bietern jedoch nicht weiter, da in derartigen Fällen ein Auskunftsanspruch gegen die zuständige Internetplattform geltend gemacht und ggf. durchgesetzt wird. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hält es für wichtig, die Einhaltung der Honorarordnung und berufsständischer Regeln, die dem fairen Umgang der Kammermitglieder untereinander gewährleisten sollen, auch im Bereich der neuen Kommunikationsmedien durchzusetzen. Mitglieder, denen Honorarunterschreitungen auffallen, sind dazu aufgerufen, diese der Geschäftsstelle der AKNW zur Kenntnis zu geben.

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