Zukunft der Architektenausbildung

AKNW im Dialog mit Hochschulvertretern

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen will den Dialog mit Bildungspolitikern, Hochschulvertretern und Studenten über die Zukunft der Architektenausbildung intensivieren. Den Auftakt machte ein Gespräch des AKNW-Präsidiums mit den Dekanen der Architekturfakultäten nordrhein-westfälischer Hochschulen, das Ende 2005 in Düsseldorf statt gefunden hat.

16. Januar 2006von we

Wie ist es um die Zukunft des Architekturstudiums bestellt? In welcher Form sind die Vorgaben des „Bologna-Prozesses“ zur Umstellung der Ausbildung auf konsekutive Studiengänge an den Hochschulen bislang umgesetzt worden? Mit welchen Maßnahmen kann die Qualität der Architektenausbildung weiter entwickelt werden? Wie kann die Hochschulausbildung an ein verändertes Berufsbild für Architekten angepasst werden? Dies waren Leitfragen des intensiven Informations- und Meinungsaustauschs zwischen dem Präsidium der Architektenkammer und Vertretern der Architekturfakultäten.

Im Mittelpunkt stand zunächst die Frage nach dem Stand der Studienreform. Eine Vielfalt unterschiedlicher Konzepte zur Organisation des Studiums wurde deutlich. Während die Mehrzahl der Hochschulen auf das 6+4-Modell setzt (Bachelorabschluss nach sechs Semestern, viersemestriges Masterstudium), präferieren andere Hochschulen – mit Blick auf die Berufsqualifizierung des Bachelorabschlusses - das 8+2-Modell. AKNW-Präsident Hartmut Miksch erläuterte gegenüber den Hochschullehrern erneut die Kritik der Kammer an sechssemestrigen Studiengängen im Fach Architektur: „Die komplexen Fähigkeiten für die qualifizierte Ausübung des Architektenberufes lassen sich in dieser kurzen Ausbildungszeit nicht vermitteln.“ Ein sechssemestriger Bachelor qualifiziere nicht für die Eintragung in die Architektenliste und sei insofern nicht kammerfähig. In diesem Punkt waren sich alle Gesprächsteilnehmer einig.

Weiteres Gesprächsthema war die neue Weiterbildungsordnung, in der die Weiterbildung für Absolventen vor Eintrag in die Architektenliste geregelt wird. Einzelne Hochschulvertreter äußerten deutliche Kritik, weil aus ihrer Sicht einige der geforderten Themenbereiche bereits im Studium hinreichend abgedeckt würden. Präsident Miksch wies die Kritik zurück. Die Einführung der Weiterbildungspflicht für Berufsanfänger sei ein längerer Prozess. Nach einem Jahr sei es verfrüht, eine Bewertung vorzunehmen.

Es wurde vereinbart, den Dialog im Frühjahr 2006 fortzusetzen. Dann sollen insbesondere Fragen nach dem künftigen Anforderungsprofil für eine qualitätsvolle Architektenausbildung und nach der Anpassung von Studieninhalten an den Wandel des Berufsbilds ausführlicher thematisiert werden.

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