AKNW-Stellungnahme zu Antrag der SPD-Landtagsfraktion zur Wohnungsbaupolitik
Die Architektenkammer NRW beteiligt sich aktuell an einem vom Ausschuss Bauen, Wohnen und Digitalisierung des NRW-Landtags durchgeführten Anhörungsverfahren. Grundlage für das Verfahren bildet der von der SPD-Landtagsfraktion eingebrachte Antrag „Schubkraft und Fortschritt für die Wohnungsbaupolitik in Nordrhein-Westfalen“ (Drucksache 18/6381).
Darin kritisiert die SPD-Fraktion massiv die Wohnungsbaupolitik der Landesregierung und spricht sich u.a. für eine zeitnahe Wohnungsbauoffensive aus. Ziel müsse u.a. die Sicherstellung der Bezahlbarkeit von angemessenem Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten sein.
Die Architektenkammer NRW hat sich mit einer Stellungnahme an dem Anhörungsverfahren beteiligt. Diese basiert auf der von der AKNW Ende Januar 2024 der Öffentlichkeit vorgestellten „Düsseldorfer Erklärung der Architektenkammer NRW“, in welcher die Architektenkammer NRW insgesamt 16 verschiedene Anregungen und Vorschläge für kraftvolle und innovative bau- und wohnungspolitische Impulse, und für ein bau- und wohnungspolitisches Umdenken zusammenfasst. Unter anderem spricht sich die AKNW darin für eine Senkung der Umsatzsteuer und eine differenzierte Grunderwerbsteuer zugunsten des geförderten Wohnungsbaus, die Einführung des „Gebäudetyps E“, eine Digitalisierung und Automatisierung der Baugenehmigungsverfahren sowie die additive Besteuerung unbebauter baureifer Wohnbaugrundstücke aus.
Die mündliche Anhörung findet am 22. Februar 2024 im federführenden Ausschuss statt.
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