AKNW-Vorstand: Die neue Landesbauordnung kommt!

"Viele unserer Anregungen und Forderungen sind in diesen ersten Entwurf für die Novellierung der Landesbauordnung eingeflossen", lautete eine erste Einschätzung des Vorstands der Architektenkammer NRW zum Regierungsentwurf für die Novelle der Landesbauordnung NRW. So soll die "Schlusspunkttheorie" bestehen bleiben, das "Freistellungsverfahren" entfällt. Auch mit der Argumentation für den Erhalt der uneingeschränkten Bauvorlage der Innenarchitekten über die ergänzende Hochschulprüfung konnte die AKNW überzeugen. "Es ist gut, dass auf die Expertise der Architekten und Stadtplaner gehört wird", resümierte der Präsident der Architektenkammer NRW, Ernst Uhing, in der Vorstandssitzung im Haus der Architekten. Im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren werde die Kammer in der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr weitere Überzeugungsarbeit leisten.

09. Juni 2016von Christof Rose

Der Novellierungsentwurf der Landesregierung enthält noch zwei wichtige Punkte, für welche die AKNW andere Lösungen vorgeschlagen hatte: So wurden die Anregungen zu Abstandflächen nur teilweise übernommen. Die Gesetzesbegründung stellt allerdings eine erneute Überprüfung in Aussicht, soweit es bei der Baunutzungsverordnung zu einem "Mischgebiet der Innenentwicklung" kommt.

Bei der Frage des "Barrierefreien Bauens" bleibt es bei festen Vorgaben; lediglich die Quoten wurden angepasst. Eine rollstuhlgerechte Wohnung wird nun bei mehr als sechs Wohnungen verlangt (vorher: vier WE), die zweite rollstuhlgerechte Wohnung bei mehr als 15 (vorher: 19) Wohnungen. "Insgesamt werden diese Regulierungen das Bauen teurer machen", prognostizierte Vorstandsmitglied Jochen König. Immerhin folgt die Landesregierung in ihrem Entwurf der AKNW-Forderung, auf die Einführung eines Sachverständigen für die Prüfung der Barrierefreiheit bei öffentlich zugänglichen Gebäuden zu verzichten. "Das Know-how liegt bei den Architektinnen und Architekten. Wir brauchen hier keine zusätzlichen Fachleute", betonte Kammerpräsident Uhing. - Die Gesetzesvorlage wird nun vom zuständigen Landtagsausschuss beraten werden.

"NRWlebt." mit großer Bürgernähe

"So viele Bürgerinnen und Bürger hatten wir selten auf einer Fachveranstaltung der AKNW!" Erfreut zeigte sich der Vorstand in der Nachbetrachtung der jüngsten "NRWlebt."-Veranstaltung über die große Resonanz in der Öffentlichkeit, die das Thema "NRWlebt. - Anders. Neu. Originell" in Bochum gefunden hatte. Am 19. Mai hatte die Kammer im Rahmen der Aktionsplattform "NRWlebt." im Dampfgebläsehaus der Jahrhunderthalle über neue Formen des Wohnens und Arbeitens in der Stadt diskutiert."„Unser Ziel, einen lebendigen Austausch zwischen Fachleuten und Bürgern anzuregen, haben wir dabei voll und ganz erreicht", stellte Klaus Brüggenolte, Vorsitzender der Arbeitsgruppe "NRWlebt.", fest. Auch das nächste Projekt der Veranstaltungsreihe werde in diese Richtung gehen: Die AKNW lobt einen Fotowettbewerb zum geförderten Wohnungsbau in NRW aus.

"Kammer vor Ort" wird fortgesetzt

Einstimmig beschloss der Vorstand die Durchführung von zwei weiteren "Kammer vor Ort"-Veranstaltungen in diesem Jahr. "Die KvO-Termine in Kalkar, Nettersheim und Rietberg im vergangenen Jahr haben gezeigt, dass unsere Mitglieder sich sehr freuen, wenn ihre Kammer in die Region geht", erläuterte Gabriele Richter, Vorsitzende des Ausschusses Öffentlichkeitsarbeit, das Veranstaltungskonzept. Die nächsten zwei KvO-Termine sollen an die jüngsten "Regionalen" in NRW  anknüpfen: Am 31. August 2016 wird es in Coesfeld in Kooperation mit der "Regionale 2016" um das Planen und Bauen im Münsterland gehen. Eine zweite Veranstaltung ist für den November in Altena vorgesehen.

Baukunstarchiv NRW mit Fachbeirat

Die Einrichtung des Baukunstarchivs NRW am Ostwall in Dortmund kommt weiter voran. Wie AKNW-Hauptgeschäftsführer Markus Lehrmann dem Vorstand berichten konnte, sind die baulichen Anforderungen an das künftige Archiv durch die Gesellschafter mit den beauftragten Architekten genauer definiert worden. Der Umbau soll im Herbst 2016 beginnen.

Als Gesellschafter des Baukunstarchivs entschied der Vorstand über die Besetzung eines Fachbeirates, der die Arbeit des Baukunstarchivs NRW inhaltlich begleiten und die Gesellschafterversammlung beraten soll. In den Fachbeirat werden Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner sowie Kunsthistoriker und Persönlichkeiten aus der Wissenschaft berufen werden, die über besondere Expertise im Archivbetrieb verfügen.

HOAI: BAK erstellt Gutachten

Im Ringen um den Erhalt der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure mit der Europäischen Union bereiten sich die deutschen Architektenkammern gemeinsam argumentativ vor. AKNW-Geschäftsführer Dr. Florian Hartmann berichtete dem Vorstand, dass der Bundesarchitektenkammer nun ein erstes juristisches Gutachten zum HOAI-Vertragsverletzungsverfahren vorliege. Ein zweites, dann empirisches Gutachten soll bis Anfang August 2016 vorliegen. "Wir müssen den Zusammenhang zwischen einem bindenden Mindesthonorar und der Qualität der Planungsleistung belegen", erläuterte Dr. Hartmann, der die Verteidigungsstrategie der Kammern mit gestaltet. Der Kampf um die HOAI werde mit großem Einsatz weitergeführt.  

Teilen via