AKNW-Vorstand diskutiert neue Strukturdaten

Einige Überraschungen und wichtige Erkenntnisse lieferte die neueste Gehalts- und Strukturuntersuchung, die das Institut Hommerich-Forschung im Auftrag der deutschen Architektenkammern unter angestellten und beamteten Architektinnen und Architekten durchgeführt hat. Der Vorstand der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen diskutierte die Ergebnisse in einer ersten Analyse in seiner Sitzung am 10. September in Gelsenkirchen.

18. September 2013von Christof Rose

Nach Einschätzung des Sozialforschers Prof. Christoph Hommerich zeigt die bundesweite Erhebung unter den rund 50 000 angestellten Architektinnen und Architekten, dass die Gehälter „nicht so katastrophal liegen wie oft vermutet wird“. Der Bogen der Jahreseinkommen spannt sich allerdings von einem Durchschnittswert von 41 000 € im Architekturbüro bis zu 63 000 € in der gewerblichen Wirtschaft. „Erschreckend“ nannte AKNW-Präsident Hartmut Miksch diese große Differenz, die noch einmal belege, dass die wirtschaftliche Situation in den deutschen Architekturbüros sich erheblich von der Lage in den Unternehmen abhebe. Insgesamt, so das erste Fazit des AKNW-Vorstands, zeigten die Ergebnisse der detaillierten Befragung, dass in Architekturbüros im Vergleich zu anderen akademischen Berufen relativ wenig verdient werde - was die Inhaber mit einschließe. (Eine ausführliche Darstellung der Ergebnisse der Strukturuntersuchung folgt.)

Welche Möglichkeiten zu einer individuell angepassten Form der Arbeitszeitgestaltung es in Architekturbüros geben kann, zeigt eine neue Publikation der Architektenkammer NRW, die der Vorstand einstimmig verabschiedete. Der „Leitfaden: Arbeitszeitmodelle“ bietet eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe für Arbeitnehmer, aber auch für Arbeitgeber in Architekturbüros. Gleitzeit, Teilzeit, Job-Sharing, Lebensarbeitszeitkonten - die neue Infobroschüre macht deutlich, wie eine partnerschaftliche Arbeitszeitgestaltung vereinbart werden kann.

Die Landesregierung erarbeitet gegenwärtig unter Einbindung der Kommunen und von Fachleuten den „Klimaschutzplan NRW“, der die im Klimaschutzgesetz des Landes vorgegebenen Ziele operationalisieren soll. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen ist in zwei Arbeitsgruppen aktiv eingebunden: „Bauen/Gewerbe, Handel, Dienstleistungen“ sowie „Private Haushalte“. Die Ergebnisse der insgesamt sechs Arbeitsgruppen werden Anfang Dezember in einem Zwischenbilanzworkshop zusammen getragen, dessen Ergebnisse im Verlauf des Jahres 2014 dann mit den einzelnen Zielgruppen und in den Regionen diskutiert werden sollen. „Ein komplexes Verfahren“, bilanzierten Dr. Christian Schramm und Michael Arns im Vorstand der Kammer. Die Vizepräsidenten engagieren sich in den genannten Arbeitsgruppen. „Das Thema Klimaschutz ist aber gesellschaftlich und für die Architektenschaft von hoher Priorität.“

Wie können alte, pflegebedürftige und behinderte Menschen besser in das gesellschaftliche Leben integriert werden? Diese Frage beschäftigt gegenwärtig den nordrhein-westfälischen Landtag. Das bisherige „Alten- und Pflegegesetz“ sowie das „Wohn- und Teilhabegesetz“ werden in einer grundlegenden Novelle weiter entwickelt. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat sich mit Stellungnahmen und in den Anhörungen der Fachausschüsse des Landtags in die Diskussion eingebracht. Positiv ist aus Sicht der Architektenkammer zu bewerten, dass die einzelnen Wohnformen künftig klarer definiert werden sollen, dass Großeinrichtungen der Pflege auf maximal 80 Betten beschränkt werden und dass die integrative Betrachtung der einzelnen Bausteine künftig stärker einem Quartiersbezogenen Ansatz weichen soll.

Das Thema „Demografischer Wandel“ beschäftigt die Architektinnen und Architekten immer stärker. Der Vorstand beschloss deshalb die Durchführung des Aktionsprogramms „NRW.lebt“, das als mehrjähriger Beitrag in die Landesinitiative StadtBauKultur NRW eingebracht werden soll.    

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