AKNW-Präsident Ernst Uhing dankte Carolin Krüger-Willim (NRW.BANK) für die Erläuterung des Wohnungsmarktberichts 2023 vor dem Kammervorstand in Düsseldorf – Foto: Christof Rose/Architektenkammer NRW

AKNW-Vorstand: Lage des Wohnungsmarktes in NRW

Wie stellt sich der Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen aktuell dar? Und wie kann der Bau neuer Wohneinheiten vorangebracht werden? Diese Fragen standen im Mittelpunkt der Sitzung des AKNW-Vorstands am 5. März in Düsseldorf.  Mit Mitteln in Höhe von 2,08 Mrd. Euro hatte die Wohnraumförderung im Jahr 2023 insgesamt 11 854 Wohneinheiten fördern können (2022: 1,3 Mrd. – 7.919 WE). „Das ist – rein in der Höhe – ein starkes Ergebnis“, erklärte Kammerpräsident Ernst Uhing. Gleichwohl müsse man weiterhin feststellen: „Es gibt einen dramatischen Mangel an geförderten Wohnungen. Es fehlt an bezahlbarem Wohnraum für breite Teile der Bevölkerung.“

06. März 2024von Christof Rose

Als Gast in der Vorstandssitzung stellte Carolin Krüger-Willim, Teamleiterin „Wohnungsmarktbeobachtung“ der NRW.BANK, den aktuellen Wohnungsmarktbericht NRW vor. Charakteristisch sei für NRW das Nebeneinander von wachsenden und schrumpfenden Regionen. „Die gestiegenen Zinsen der letzten zwei Jahre und die hohen Baupreise haben dem Wohnungsmarkt erheblich zugesetzt“, bilanzierte Krüger-Willim. Die weltweiten Krisen und auch der schwache Jahresauftakt der NRW-Wirtschaft hätten die Stimmung weiter eingetrübt. Das Geschäftsklima habe im Hochbau zuletzt ein 20-Jahres-Tief erlebt. „Entscheidend sind in der aktuellen Situation der hohe Wohnungsbedarf auf der einen Seite und die vielfältigen Förderanreize, die wir geben können“, so die Fachfrau der NRW.BANK.

Nach ihrem Bericht wurden im Jahr 2023 in NRW insgesamt 6.726 Wohneinheiten neu gebaut, was einem Plus von 68,4 Prozent im Vergleich zu 2022 entspreche. Im Rahmen der Eigentumsförderung wurden 1.557 WE gefördert, 963 WE mehr als im Vorjahr. Bei der Modernisierungsförderung gab es gegenüber 2022 allerdings einen Rückgang um 118 auf insgesamt 2.641 Wohneinheiten.

Zu beobachten sei, dass die Einkommen der Haushalte in Nordrhein-Westfalen weiter auseinander gingen. „Die Wohnraumförderung und die ergänzenden Programme der NRW.BANK sind in dieser Situation eine wichtige Stütze“, resümierte Carolin Krüger-Willim.

In der Diskussion mit dem Kammervorstand unterstrich Krüger-Willim die Bedeutung der Entwicklung des Gebäudebestandes einerseits und die Aktivierung von neuem Baugrund auf der anderen Seite.

Der AKNW-Vorstand diskutierte intensiv, wie das offensichtlich nicht mehr (allein) tragfähige System des geförderten Wohnungsbaus durch andere Maßnahmen entwickelt werden könnte. Dazu gehöre die Verfügbarkeit von Wohnbauland, die konsequente Nutzung von Baulücken und Restgrundstücken in den Städten und eine langjährige Strategie, in die auch die Entwicklung des Rheinischen Reviers integriert werden müsse. AKNW-Präsident Ernst Uhing verwies auf die „Düsseldorfer Erklärung“ der Architektenkammer NRW, in der die Kammer 16 konkrete Handlungsansätze dargestellt hat.

building smart e.V.

Einstimmig beschloss der Vorstand, dass die Architektenkammer NRW dem „building smart“-e.V. beitreten wird. Der einflussreiche Verein sei tendenziell durch eine Ingenieurs-Perspektive geprägt, erläuterte der Vorsitzender des Ausschusses „Planen, Bauen, Digitalisierung“, Matthias Pfeifer. „Es ist wichtig, dass wir die Stimme der NRW-Architektenschaft in diesen prä-normativen Bereich einbringen.“

Beirat Klimaanpassung

Der „Beirat Klimaanpassung NRW“ hat der Landesregierung Ende 2023 einen Empfehlungskatalog übergeben. Vorstandsmitglied Manfred Krick, der die AKNW in dem Beirat des Landes vertritt, erläuterte, dass im Schwerpunkt die Themenbereiche Wasser, Flächen und Boden, Klimaresilienz und Infrastruktur sowie Kommunikation und Information bearbeitet worden seien. „Die Empfehlungen, die wir dem NRW-Umweltministerium übergeben haben, entfalten interministerielle Reichweite“, hob Krick hervor. Der Kammervorstand kündigte an, die weitere Bearbeitung der Themen eng begleiten zu wollen. Alle Kammermitglieder wurden aufgerufen, sich mit den Analysen zu den Klimafolgeerscheinungen und den resultierenden Handlungsempfehlungen auseinanderzusetzen (weitere Informationen).

Renaturierungsverordnung der EU

In diesem Zusammenhang diskutierte der AKNW-Vorstand auch die „Renaturierungsverordnung“, auf die sich die Institutionen der Europäischen Union im Zuge eines Trilogverfahrens Ende Februar geeinigt hatten. Sie sieht eine Verpflichtung für die Mitgliedsstaaten vor, dass auf die gesamte Union bezogen 20 % der Flächen (terrestrisch und aquatisch) wiederhergestellt werden sollen, also so restauriert werden, dass sie ihre natürlichen ökologischen Funktionen wieder erfüllen können.

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