Vorstand analysiert das Ergebnis der Kammerwahl 2010

AKNW-Vorstand: "Eine gute Wahl!"

Kernthema der Vorstandssitzung am 7. Dezember 2010 war eine Nachbetrachtung der Kammerwahl, deren vorläufiges Endergebnis am Vorabend bekannt geworden war. Weitere Beratungspunkte waren u. a. die Zukunft der Baukulturinitiative sowie die Hochschulausbil-dung an den nordrhein-westfälischen Architekturfakultäten.

17. Dezember 2010von Jörg Wessels

Der Vorstand der Architektenkammer zeigte sich zufrieden mit Verlauf und Ausgang der Wahl zur X. Vertreterversammlung der AKNW. Als besonders positiv wurde von den Vorstandsmitgliedern vermerkt, dass die Beteiligung entgegen dem allgemeinen Trend bei Parlaments- oder Verbandswahlen mit 37,7 % auf hohem Niveau stabil geblieben war. „Die große Teilnahmebereitschaft ist ein Indiz für die Verbundenheit unserer Mitglieder mit der Kammer. Insofern geht die AKNW als Selbstverwaltungseinrichtung gestärkt aus der Wahl hervor“, kommentierte  Präsident Hartmut Miksch das Wahlergebnis. „Alle Mandatsträger verstehen das Votum der Wähler zugleich als Auftrag, sich mit allem Nachdruck für die Belange der Architektinnen und Architekten in NRW einzusetzen“, so Miksch weiter.

StadtBauKultur NRW: Neue inhaltliche Akzente setzen

Weiterer Tagesordnungspunkt war die Zukunft der erfolgreichen Gemeinschaftsinitiative StadtBauKultur NRW von Bauministerium, AKNW und weiteren Partnern. „Nach dem klaren Votum von Bauminister Voigtsberger für die Fortführung der Initiative geht es jetzt darum, Handlungskonzepte zu erarbeiten, wie StadtBauKultur inhaltlich weiter entwickelt werden kann“, erläuterte Präsident Miksch den aktuellen Sachstand.

Im Zuge der intensiven Diskussion, die der Vorstand hierzu anschließend führte, wurde das Anliegen deutlich, zukünftig weniger auf Einzelprojekte mit unterschiedlicher inhaltlicher Ausrichtung zu setzen, sondern die Aktivitäten in der nächsten Dekade zu konzentrieren.

Mögliche Handlungsansätze sollen jetzt in einer internen Vorstands-Arbeitsgruppe vertieft erörtert werden. „Baukultur geht alle Bürgerinnen und Bürger in NRW an. Für die AKNW ist es deshalb ein zentrales Anliegen, dass die StadtBauKultur-Projekte weiterhin auf Breitenwirkung ausgerichtet sind und eine breite Öffentlichkeit ansprechen“, gab Kammerpräsident Miksch als Leitlinie vor.

Kammervorstand kritisiert Vielzahl von Ausbildungsmodellen

Ausführlich befasste sich der Vorstand auch mit der Entwicklung in der Architekturausbildung. Moniert wurde in diesem Zusammenhang, dass die Ausbildungslandschaft – als Folge der Umstellung auf konsekutive Studienabschlüsse – zunehmend unübersichtlich werde. Viele Studienabschlüsse würden den gesetzlichen Anforderungen des Baukammerngesetzes für eine Eintragung in die Listen der Architekten und Stadtplaner nicht genügen. Dies gelte generell für sechssemestrige Bachelor-Studiengänge, aber auch für sogenannte Y-Modelle, bei denen im Erststudium in mehreren Fachrichtungen parallel ausgebildet werde.

Problematisch könnten auch „Patchwork“-Studienbiographien sein, bei denen unterschiedliche Fächer miteinander kombiniert werden. „Die Modularisierung der Studiengänge sowie die Vielzahl an Ausbildungsmodellen und Fächerkombinationen machen eine Bewertung von Studienleistungen zunehmend schwieriger“, merkte Hartmut Miksch kritisch an. „Die Hochschulen sind dringend aufgerufen, im Interesse der Studierenden nur solche Studiengänge anzubieten, die auch für die Berufsausübung als Architekt befähigen.“

Eine interne Arbeitsgruppe des Vorstands soll jetzt ein Handlungskonzept entwickeln, wie die Vielzahl von Ausbildungsmodellen unter Bewertungsgesichtspunkten systematisiert werden kann, um Einzelfallprüfungen auf ein Mindestmaß beschränken zu können.

Im Grundsatz positiv sieht der Vorstand eine Initiative der technischen Universitäten, die eine Rückkehr zum Dipl.-Ing. planen und diesen akademischen Grad parallel zum Master vergeben wollen. Kammerpräsident Miksch stellte in diesem Zusammenhang jedoch klar: „Es muss gewährleistet sein, dass dieser Titel auch für achtsemestrige Bachelor-Abschlüsse vergeben werden kann und das Ausbildungsniveau dem des früheren Diploms entspricht.“  Der Vorstand sprach sich außerdem dafür aus, kurzfristig ein Gespräch mit Vertretern des Akkreditierungsverbunds für Studien der Architektur und Planung (ASAP) zu führen, um zu erörtern, inwieweit der Aspekt der Kammerfähigkeit künftig als ein Kriterium für die Akkreditierung von Studiengängen mit einer Mindestregelstudienzeit von acht Semestern oder mehr herangezogen werden kann.

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