Verbrauchertipp: Für Dichtheitsprüfungen für Hauskanäle gilt i. d. R. eine Frist bis 2015

AKNW warnt vor irreführenden Angeboten von Kanalbaufirmen

Bauherren und Immobilienbesitzer aufgepasst: Offenbar treten gegenwärtig in mehreren Städten unseres Landes dubiose Firmen an Hauseigentümer heran und behaupten, die Landesbauordnung NRW (LBO) schreibe eine Dichtheitsprüfung für die Hausanschlussleitungen vor. „Eine solche Verpflichtung besteht nach der LBO tatsächlich - für die meisten Gebäude aber erst mit einer Frist bis zum Jahr 2015“, stellt Hartmut Miksch, der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, jetzt aus aktuellem Anlass klar. Für Eigentümer bestehe in der Regel auf Jahre hinaus noch keine unmittelbare Notwendigkeit, entsprechende Prüfaufträge zu vergeben.

19. Dezember 2006

Nach Zeitungsberichten sind inzwischen in verschiedenen Städten Nordrhein-Westfalens unseriöse Kanaltechnik-Unternehmen aufgefallen, die Hausbesitzer mit verkürzten Informationen verunsichern und auf diese Weise Aufträge akquirieren wollen. Vermeintlich günstigen Angeboten folgen nicht selten horrende Rechnungen. 

Richtig ist: Die nordrhein-westfälische Landesbauordnung schreibt in § 45 vor, dass Abwasserleitungen dicht sein müssen. Der Landesgesetzgeber verbindet mit dieser Vorschrift zwei Absichten: Zum einen soll aus den Leitungen kein Schmutzwasser austreten, welches das Grundwasser verunreinigen könnte. Zum anderen soll umgekehrt aber auch kein Grundwasser in die Leitungen eindringen, da durch den erhöhten Wasserzufluss sonst die Kläranlagen unnötig belastet würden. Deshalb muss bei Neubauten schon seit Jahren die Dichtheit der Abwasserleitungen geprüft werden; die Prüfung muss spätestens nach 20 Jahren wiederholt werden. Bei bestehenden Gebäuden muss die erstmalige Prüfung spätestens bis Ende 2015 erfolgen. Eine Ausnahme bilden Wohnhäuser, die vor 1965 errichtet wurden und in einem Wasserschutzgebiet liegen. Hier ist die Frist bereits seit Ende 2005 abgelaufen. 

Die Architektenkammer NRW empfiehlt, die Dichtigkeitsprüfung bei geeigneter Gelegenheit durchführen zu lassen. Es empfiehlt sich, Kontakt zu der Gemeinde aufzunehmen und zu klären, ob eine Überprüfung der öffentlichen Kanäle ansteht, in welche die privaten Leitungen mit einbezogen werden können. „Wenn größere Sanierungs- oder Umbauarbeiten am Haus notwendig werden, kann die Prüfung aber auch unabhängig vom Vorgehen der Gemeinde beauftragt werden“, erläutert Kammerpräsident Hartmut Miksch. „Im Zusammenhang mit einem Umbau fallen die Überprüfung und eine eventuell erforderliche Reparatur der Grundleitungen meistens deutlich kostengünstiger aus.“ 

Gegenwärtig werden an zahlreichen älteren Gebäuden in NRW bauliche Maßnahmen durchgeführt, die zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften der Gebäude dienen. Architektinnen und Architekten bieten dazu umfassende Beratungsleistungen an. Adressen von Architekten in Ihrer Nähe finden Sie im Internet unter www.aknw.de in der Rubrik „Bauherren / Architektenliste“.

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