Aktueller Bauherren-Tipp der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

Aktueller Bauherren-Tipp der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

Am 1. Juni wird in Nordrhein-Westfalen eine neue Bauordnung in Kraft treten. Sie wird das Genehmigungsverfahren für viele private Bauvorhaben vereinfachen. Dem Bauherren werden einerseits neue Pflichten auferlegt, andererseits aber auch in eini-gen Fragen mehr Möglichkeiten eingeräumt. Auf Antrag können Bauherren die Vorteile der neuen Landesbauordnung schon heute für ihr Vorhaben nutzen. Ob die Anwendung der neuen Landesbauordnung in Einzelfall vorteilhaft ist, sagen Ihnen die nordrhein-westfälischen Architektinnen und Architekten.

31. Januar 2000

"Neu für den Bauherren ist die Möglichkeit, selbst zu wählen, ob er sein Vorhaben durch die zuständige Baubehörde genehmigen lassen möchte oder nicht", erläutert Hermannjosef Beu, Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen. "Wer sich gegen mögliche Nachbarstreitigkeit absichern will, kann eine Genehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen. Ansonsten reicht für Bauvorhaben von Einfamilienhäusern, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen, in der Regel die fachmännische Planung des Architekten oder der Architektin vollständig aus."

Erleichterung bei den Abstandsflächen
Eine deutliche Verbesserung im Sinne der Bauherren bringt die neue Landesbauordnung in der Frage der "Abstandsflächen". Bisher mussten kleinere Gebäude zwingend eine Distanz von drei Metern zur Grundstücksgrenze einhalten. Das warf zum Beispiel dann Probleme auf, wenn eine Hauswand nachträglich von außen isoliert werden sollte. Wurde dabei die Drei-Meter-Grenze unterschritten, durfte die Wärmeisolierung nur unter bestimmten Bedingungen aufgebracht werden. Dies ist in der neuen Landesbauordnung deutlich erleichtert worden. Garagen und Abstellräume, die innerhalb der Drei-Meter-Grenze stehen, dürfen umfassender genutzt werden. So ist es künftig erlaubt, in ihnen Heizungsanlagen oder die Hausanschlusstechnik zu installieren. Außerdem dürfen auf Grenzgaragen nach der neuen Landesbauordnung Solaranlagen und Parabolantennen angebracht werden. "Damit wurde ein für viele Bauherren nicht nachvollziehbares Verbot aufgehoben", betont Hermannjosef Beu.


Stellplatz-Pflicht gelockert
Die nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden werden künftig selbst darüber entscheiden, ob bei der Schaffung von Wohnraum auch immer zwingend neue Parkplätze entstehen müssen. Generell wurde die Pflicht zur Einrichtung von Stellplätzen gelockert. Allerdings müssen Bauherren künftig unter bestimmten Voraussetzungen Fahrrad-Abstellplätze schaffen. Prüfen Sie jetzt, ob Ihnen darauf Vorteile oder eher Nachteile erwachsen.

Neue Pflichten zum barrierefreien und ökologischen Bauen
Hat ein Haus mehr als zwei Wohnungen, muss nach der neuen Landesbauordnung mindestens eine der Wohnungen barrierefrei errichtet werden. Das bedeutet, dass die Wohnung von Menschen mit Behinderungen ohne Einschränkungen genutzt werden kann: Sie muss stufenlos zugänglich sein, Wohn- und Schlafräume sowie Küche, Diele, Bad müssen groß genug geschnitten werden, die Türen eine für einen Rollstuhl ausreichende Breite haben. Außerdem gelten künftig strengere ökologische Regeln: Abwasserleitungen müssen strenger kontrolliert, Bauabfälle und Bodenaushub sinnvoll verwertet werden.

Entscheidung im Einzelfall: Fragen Sie Ihren Architekten!
Die neue Landesbauordnung tritt zwar erst am 1. Juni in Kraft. Auf Antrag kann sie aber schon heute angewendet werden. Ob das für das jeweilige Bauvorhaben mehr Vor- oder Nachteile bringt, muss im Einzelfall entschieden werden. Der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Hermannjosef Beu, rät allen Bauherren, die derzeit ein Vorhaben planen, sich intensiv über die Möglichkeit zur vorzeitigen Anwendung des neuen Regelwerks beraten zu lassen: "Die neue Landesbauordnung kann Ihnen schon heute Vorteile bringen, ihre Anwendung kann bares Geld sparen. Ihr Architekt berät Sie gerne!"

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