Gespräch Präsidium - Dekane

Architektenausbildung als zentrale Aufgabe

Bereits zum zweiten Mal innerhalb eines halben Jahres traf sich am 25. April das Präsidium der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen mit den Dekanen der nordrhein-westfälischen Architekturfakultäten, um über zentrale Fragen der Architektenausbildung zu diskutieren.

12. Mai 2006von ub

Ausgangspunkt für die Gespräche war die Umstellung der Hochschulausbildung auf neue konsekutive Studienabschlüsse (Bachelor/Master) im Rahmen des so genannten Bologna-Prozesses. In einem ersten Gespräch wurde der aktuelle Umsetzungsstand der Studienreform thematisiert. Die Vielfalt der geplanten bzw. bereits eingeführten Studienmodelle und die unterschiedlichen Ansätze zur Umsetzung der Studienreform machten deutlich, dass es an den Hochschulen kein einheitliches Meinungsbild über die Mindestanforderungen für die Hochschulausbildung im Fach Architektur gibt. Deshalb stand die Frage der Weiterbildung der Absolventen, die mit der Novellierung des Baukammerngesetzes (BauKaG) im Jahre 2004 gesetzlich geregelt wurde, im Mittelpunkt der neuerlichen Diskussion.

In dem Gespräch wurden seitens der Dekane erhebliche Vorbehalte gegen die Weiterbildungspflicht deutlich, da einige Hochschullehrer offensichtlich die Verpflichtung zur Weiterbildung als Kritik an der bestehenden Hochschulausbildung auffassten. Kritisiert wurde vor allem, dass in der Durchführungsverordnung zum BauKaG lediglich drei Themenbereiche für die Weiterbildung genannt seien.

Erst im Verlaufe des Gesprächs wurde deutlich, dass eine Reihe von Angeboten unter diese Themenkomplexe gefasst werden können, die auch durch die Weiterbildungsordnung der AKNW abgedeckt werden. Das Präsidium machte deutlich, dass mit der Weiterbildungsordnung eine größtmögliche Freiheit in der Themenwahl für die Absolventen gegeben ist, so dass die befürchtete Doppelung von Studieninhalten und Weiterbildungsmaßnahmen nicht gegeben ist. Diese Freizügigkeit wurde von den Dekanen begrüßt. Letztlich bestand Konsens, dass Weiterbildung die konsequente Fortsetzung der Ausbildung ist - gerade im Hinblick darauf, dass junge Kollegen heute nicht mehr in dem Maße Erfahrungen in Büros sammeln können, wie es früher war. „Wir müssen die Berufsfähigkeit als Architekt auf eine breite Basis stellen“, stellte Hartmut Miksch, Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, fest und fand damit allgemeine Zustimmung.

Die Tatsache, dass auch an den Hochschulen Weiterbildungsveranstaltungen durchgeführt werden können, war nicht allen Hochschullehrern bewusst. Sie informierten sich über die Möglichkeiten der Anerkennung von Veranstaltungen durch die AKNW, die sich selbstverständlich nur auf Veranstaltungen außerhalb der universitären Ausbildung beziehen könne. Diskutiert wurde ferner die mögliche Anerkennung von Master-Studiengängen, die auf achtsemestrigen und damit kammerfähigen Bachelor-Abschlüssen aufbauten. Diese sei wegen des fehlenden Praxisbezuges jedoch zurzeit nicht vorgesehen. „Man merkt erst durch die Auseinandersetzung im Berufsleben, wo Kenntnisse fehlen, beziehungsweise wo welche Interessen liegen“, erläuterte Kammervizepräsident Michael Arns.

Es wurde vereinbart, sich in einer weiteren Gesprächsrunde gezielt mit den Studien- und Weiterbildungsinhalten zu beschäftigen. Hierzu wollen die Hochschulvertreter aktuelle Informationen über Studieninhalte in Form von Modulbeschreibungen und Stundenzahlen übermitteln.

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