Architektenkammer kritisiert Vergabewesen in der Landeshauptstadt

Architektenkammer kritisiert Vergabewesen in der Landeshauptstadt

Mit einem deutlichen Appell zu mehr Transparenz in der Vergabe von Planungsaufträgen hat der Präsident der Architektenkammer NRW, Hartmut Miksch, sich an den Düsseldorfer Oberbürgermeister Joachim Erwin gewandt. „Für die Planung städtebaulich bedeutsamer Quartiere sollte grundsätzlich ein Architektenwettbewerb durchgeführt werden“, erklärte Miksch heute Morgen (22. Juni) in einem Pressegespräch.

22. Juni 2005

Mit einem deutlichen Appell zu mehr Transparenz in der Vergabe von Planungsaufträgen hat der Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Hartmut Miksch, sich an den Düsseldorfer Oberbürgermeister Joachim Erwin gewandt. „Für die Planung städtebaulich bedeutsamer Quartiere sollte grundsätzlich ein Architektenwettbewerb durchgeführt werden“, erklärte Miksch heute Morgen (22. Juni) in einem Pressegespräch. Nur in einem geregelten Wettbewerbsverfahren könne die ganze Bandbreite aller denkbaren Lösungsansätze verglichen werden. „Außerdem garantiert der Wettbewerb ein transparentes Verfahren, in das die Bürgerinnen und Bürger über die Berichterstattung der Medien und eine breite öffentliche Diskussion frühzeitig eingebunden werden“, betonte der Präsident der Architektenkammer NRW. 

Hintergrund für den Appell der Architektenkammer waren mehrere Vergabeverfahren, die von der Landeshauptstadt Düsseldorf ohne Architektenwettbewerb durchgeführt wurden bzw. werden sollen. Dazu gehört die Neugestaltung des Kö-Bogens ebenso wie die angedachte Planung des Regierungsviertels rund um den Jürgensplatz. Oberbürgermeister Joachim Erwin bevorzugt für städtebaulich wichtige Vorhaben so genannte Werkstattverfahren, zu denen einige Architekturbüros eingeladen werden. „Werkstattverfahren unterliegen keinem anerkannten Regelwerk und weisen deshalb nicht die notwendige Transparenz auf, die die Bürger zu Recht von Planungsprojekten der öffentlichen Hand erwarten“, kritisierte Miksch. 

Auch der gegenwärtig viel diskutierte Architektenwettbewerb, den die Landeshauptstadt zur Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes durchgeführt hat, gibt nach Auffassung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Anlass zu kritischen Nachfragen: „Mir ist in meiner langjährigen Praxis kein anderer Wettbewerb bekannt, der ohne Ergebnis bzw. ohne einen Preisträger beendet wurde“, stellte der Präsident der Architektenkammer fest. Nach Prüfung der Wettbewerbsunterlagen – der Auslobung, des Kolloquiumprotokolls sowie des Juryprotokolls – zeichne sich für die Architektenkammer ab, dass die Wettbewerbsaufgabe zu eng gestellt war: Die zahlreichen in der Auslobung des Wettbewerbs vorgegebenen Restriktionen hinsichtlich der Verkehrsanlagen sowie der Begrenzung des Wettbewerbsgebietes auf den Bahnhofsvorplatz hätten ganzheitliche Lösungskonzepte verhindert. Die dem Wettbewerb zugrunde gelegte Baukostenobergrenze von 175 € pro Quadratmeter zu beplanende Fläche habe dazu geführt, dass die Entwürfe sich im Schwerpunkt auf die Oberflächengestaltung und Platzmöblierung konzentrierten. 

Darüber hinaus sei zu bedauern, dass sich das Preisgericht nicht darauf verständigen konnte, die drei qualitativ besten Arbeiten mit Preisen auszuzeichnen und in einer Überarbeitungsphase zu optimieren. „Diese durchaus übliche Vorgehensweise hätte kurzfristig eine Lösung gebracht, die es der Stadt ermöglicht hätte, am Landeswettbewerb ‚Stadt macht Platz – NRW macht Plätze’ teilzunehmen“, betonte Hartmut Miksch. Wichtig sei es nun, das Planungsvorhaben „Konrad-Adenauer-Platz“ doch noch zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. „Aus Sicht der Architektenkammer müssen - unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung - im weiteren Verfahren alle Verfasser der mit einer Anerkennung ausgezeichneten Arbeiten beteiligt werden“, erläuterte Hartmut Miksch.  

Der Landeshauptstadt kommt nach Überzeugung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen bei der Vergabe von Planungsaufträgen eine besondere Verantwortung und Vorbildfunktion zu. „Das Land Nordrhein-Westfalen nutzt für seine Projekte schon seit mehreren Jahren die ‚Regeln für die Auslobung von Wettbewerben’ (RAW)“, erläuterte Hartmut Miksch. Im vergangenen Jahr seien in NRW genau 54 Wettbewerbsver­fahren nach RAW durchgeführt worden, die alle erfolgreich abgeschlossen werden konnten.

Auch die Auslober zeigten sich mit dem Wettbewerbs-Reglement zufrieden: Eine Umfrage der Architektenkammer unter Bauherren und Investoren ergab, dass die Erwartungen von 92 Prozent der Auslober an Lösungsvielfalt, Planungsqualität und Wirtschaftlichkeit des Verfahrens erfüllt wurden. 89 Prozent der befragten Institutionen und Unternehmen, die Wettbewerbe durchgeführt hatten, erklärten zudem, dass ihr Wettbewerbsverfahren in der Öffentlichkeit positiv aufgenommen worden sei.

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