Baurecht NRW

Artenschutz in der Bauleitplanung und bei Genehmigungsverfahren

Auch im besiedelten Bereich können seltene und gefährdete Tiere oder Pflanzen vorkommen. Nach der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes müssen die Artenschutz-belange bei Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Genehmigungsverfahren beachtet werden, um die biologische Vielfalt auch in der unmittelbaren Nachbarschaft der Men-schen zu sichern. Hierfür ist eine Artenschutzprüfung durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen dreistufigen Prüfverfahren unterzogen wird. In einer gemeinsamen „Handlungsempfehlung zum Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben“ beschreiben die für das Bauen und den Naturschutz zuständigen Ministerien in NRW den Ablauf und die Inhalte einer Artenschutzprüfung in diesen Verfahren.

02. März 2011von Li

So ist bei der Änderung oder Aufstellung eines Bebauungsplanes eine Artenschutzprüfung durchzuführen. Damit kann bei der späteren Genehmigung eines Vorhabens auf eine erneute Prüfung der Artenschutzbelange verzichtet werden, wenn der Bebauungsplan nicht älter als sieben Jahre ist. Bei Vorhaben auf Baugrundstücken im Innenbereich wird die Bauaufsichtsbehörde beispielsweise dann die Untere Landschaftsbehörde beteiligen, wenn planungsrelevante Arten im Umkreis von 300 m um das Baugrundstück vorkommen oder wenn sich auf dem Grundstück ein nicht nur unwesentlicher Bestand an mehrjährigen Bäumen und Sträuchern befindet. Auch bei der Änderung, Nutzungsänderung oder dem Abriss von leerstehenden Gebäuden ist die Untere Landschaftsbehörde zu beteiligen.

In jede Baugenehmigung soll ein Hinweis aufgenommen werden, wonach der Bauherr verpflichtet ist, die dem Artenschutz dienenden Verbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu beachten. Sofern Vermeidungsmaßnahmen und bzw. oder vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind, können Nebenbestimmungen in die Baugenehmigung aufgenommen werden. 

Die Handlungsempfehlungen können hier abgerufen werden. Die AKNW wird zudem in Kürze eine Arbeitshilfe veröffentlichen, die sich mit dem Artenschutz in Planungs- und Genehmigungsverfahren befasst und Hinweise enthält, wie bereits durch eine Vorprüfung geklärt werden kann, ob artenschutzrechtliche Konflikte bei Vorhaben auftreten können.

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