Schlichtungsstelle der AKNW

Außergerichtlich einigen mit der Schlichtungsstelle der AKNW

Bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen ist seit vielen Jahren eine unabhängige Schlichtungsstelle eingerichtet, die Mitgliedern der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und Bauherren die Möglichkeit bietet, Streitigkeiten vor einem unabhängigen und sachverständigen Gremium durch außergerichtlichen Vergleich beizulegen.

09. Februar 2007von be

Das außergerichtliche Schlichtungsverfahren kann im Vergleich zu staatlichen Gerichtsverfahren zu wesentlich schnelleren und kostengünstigeren Ergebnissen führen. Das Verfahren ist freiwillig, ein Zwang zur Teilnahme besteht – auch für Mitglieder der Architektenkammer NRW – nicht. Die Schlichtungsstelle ist paritätisch besetzt. Jeweils ein Mitglied der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und ein Verbraucher sind Beisitzer. Den Vorsitz übernimmt ein Rechtsanwalt.

Das Schlichtungsverfahren wird von der Geschäftsstelle der Architektenkammer auf den schriftlichen Antrag einer Partei hin eingeleitet. Nach einem schriftlichen Vortrag der Parteien wird zu einem Verhandlungstermin in die Räume der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen eingeladen, in dem die Beteiligten angehört und alle fachlichen und rechtlichen Gesichtspunkte eingehend erörtert werden. Danach unterbreitet die Schlichtungsstelle den Parteien einen Vergleichsvorschlag. Der von den Parteien geschlossene Vergleich im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches wird in einem besonderen Schriftstück niedergelegt.

Generell geeignet für ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle sind Honorarstreitigkeiten der Parteien. In Schadensangelegenheiten ist die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens mit dem zuständigen Berufshaftpflichtversicherer des Architekten abzustimmen. Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle der AKNW ist mit Kosten verbunden, die sich aus der Gebührenordnung der Architektenkammer ergeben. Die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Streitgegenstandes; die Mindestgebühr beträgt grundsätzlich 600 €. 

Die Geschäftsstelle der Architektenkammer NRW erteilt gerne nähere Informationen zum Schlichtungsverfahren unter Tel.: (02 11) 49 67 – 22 (Frau Kohl) und – 20 (Frau Becker).

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