Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude: Praxishinweis überarbeitet

In der zum 1. Januar 2019 in Kraft getretenen neuen Landesbauordnung BauO NRW 2018 hat das barrierefreie Bauen einen besonderen Stellenwert. Es wird nun ausdrücklich geregelt, wie die gesetzlichen Anforderungen technisch umzusetzen sind.

01. März 2019

Erstmalig werden über die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW) in NRW Normen für das barrierefreie Bauen bauaufsichtlich eingeführt. Für die Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude nach § 49 Abs. 2 BauO NRW 2018 gilt mit verschiedenen Modifikationen die DIN 18040-1.

In dem vollständig überarbeiteten Praxishinweis werden die bauaufsichtlichen Anforderungen an das barrierefreie Bauen öffentlich zugänglicher Gebäude beschrieben und die Anwendung der DIN 18040 Teil 1 "Öffentlich zugängliche Gebäude" im bauaufsichtlichen Verfahren erläutert.

Eine Überarbeitung des Praxishinweises zum Barrierefreien Bauen im Wohnungsbau ist in Vorbereitung.

Sie finden den Praxishinweis "PH27 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen öffentlich zugängliche Gebäude" unter

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