BauO NRW 2018: VV TB NRW veröffentlicht

Durch Bekanntgabe im Ministerialblatt vom 28.12.2018 wurde die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW) veröffentlicht. Damit werden die Anforderungen des § 3 BauO NRW 2018 zum 1. Januar 2019 konkretisiert. Die bisherige Liste der technischen Baubestimmungen und das System der Bauregellisten werden damit durch ein einheitliches Regelwerk ersetzt. Die Teile A und B der VV TB enthalten Vorschriften für die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken. In den Teilen C und D sind die Regelungen und Informationen für die Verwendung von Bauprodukten zusammengestellt.

03. Januar 2019von H. Lintz

Materiell bleibt vieles beim Alten, denn die meisten Regelungen galten auch mit dem bisherigen System. Auf den über 300 Seiten des Dokuments kommt aber auch zu verschiedenen Neuerungen, von denen einige im Folgenden vorgestellt werden.

Barrierefreiheit

Erstmalig werden in NRW die Normen für das barrierefreie Bauen bauaufsichtlich eingeführt. Für die Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Gebäude nach § 49 Abs. 2 BauO NRW 2018 gilt die DIN 18040-1, allerdings mit verschiedenen Modifikationen. Beispielsweise bestehen keine bauaufsichtlichen Anforderungen an barrierefreie Rolltreppen. Die VV TB nennt zudem Kriterien, unter denen bei der Änderung baulicher Anlagen vertikale Plattformaufzüge zulässig sind.

Für den Wohnungsneubau richtet sich die mit verschiedenen Maßgaben verbundene Einführung der DIN 18040-2 im Grundsatz an den bisherigen Vorgaben der Anlage 1 der Wohnraumförderbestimmungen. Die Anforderungen gelten für Wohnungen, die nach § 49 Abs. 1 BauO NRW 2018 barrierefrei sein müssen und für Wohnungen und Aufzüge, soweit sie nach § 39 Abs. 4 Satz 2 BauO NRW 2018 barrierefrei erreichbar sein müssen.

Treppen
Ebenfalls neu für NRW ist die Einführung der DIN 18065 „Gebäudetreppen“. Damit ergeben sich öffentlich-rechtliche Anforderungen nun aus der Norm, die bislang in § 36 BauO NRW 2000 enthalten waren und auf die der Gesetzgeber in § 34 BauO NRW 2018 bewusst verzichtet hat. Dies betrifft insbesondere die Treppenbreite und die Höhe von Treppengeländern. Von der Einführung ausgenommen ist die Anwendung auf Treppen in Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1 und 2 und in Wohnungen. Zu den in § 34 Abs. 5 BauO NRW genannten Voraussetzungen für den nachträglichen Einbau von Treppenliften werden in der VV TB weitere Anforderungen genannt.

Schallschutz
Bislang gab die DIN 4109 aus dem Jahr 1989 mit dem Teil 1 und dem Beiblatt 1 das Nachweisverfahren und die bauaufsichtlichen Mindestanforderungen an den Schallschutz im Hochbau vor. Nun ergibt sich dieser Standard aus der aktuellen DIN 4109-1:2018-01 und einigen Modifikationen. Mit diesen Anforderungen wird nach Meinung von Experten nur ein Mindestschallschutz erreicht (siehe z.B. hier). Der schalltechnische Nachweis kann nach DIN 4109—2:2018-01 in Verbindung mit den Teilen 31 bis 36 der Norm geführt werden. Damit sind auch andere Prognoseverfahren möglich.  

Bauprodukte
In Teil C sind die Regelungen für die Verwendung von Bauprodukten zusammengestellt, die nicht die CE-Kennzeichnung nach der europäischen Bauproduktenverordnung tragen. Zudem enthält dieser Teil Festlegungen zu Bauprodukten und Bauarten, für die ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis vorgesehen ist. Teil D bietet Informationen zu Bauprodukten, für die kein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis erforderlich ist. Im Kapitel D 3 wird aufgezeigt, wie mit CE-gekennzeichneten Bauprodukten umgegangen werden kann, deren harmonisierte technische Spezifikationen noch lückenhaft und unvollständig sind. Die CE-Kennzeichnung ist zwar die einzige zulässige Kennzeichnung, weitere freiwillige Angaben des Herstellers zu dem Produkt sind aber möglich – und sollten vom Unternehmer auch verlangt werden. Diese beziehen sich dann auf solche wesentlichen Merkmale der Bauproduktenverordnung, die von der zugrundeliegenden technischen Spezifikation noch nicht erfasst sind.

Die VV TB NRW (Ausgabe Januar 2019) finden Sie hier als PDF.

Die VV TB NRW (Ausgabe Juni 2019) findne Sie hier als PDF.

Die AKNW wird in Kürze die Praxishinweise zur DIN 10840 aktualisieren sowie einen neuen Praxishinweis zum Umgang mit CE-gekennzeichneten Bauprodukten herausgeben. Die Akademie der AKNW bietet laufend Seminare zur BauO NRW 2018 und den Folgeregelungen an.

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