Bauzeichner*in: duale Ausbildung

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wird regelmäßig von Architekturbüros angesprochen, die sich über den Ablauf, die Rahmenbedingungen und die Inhalte der Ausbildung zum Bauzeichner bzw. zur Bauzeichnerin informieren möchten. Bauzeichner*innen werden im dualen System ausgebildet, sodass die Zuständigkeit für die Ausbildung nicht bei den Architektenkammern der Länder liegt, auch wenn Architektur- oder Ingenieurbüros als Ausbildungsbetriebe fungieren können.

29. April 2025

Da es sich bei diesem Ausbildungsberuf um einen kaufmännisch-technischen Beruf handelt, liegt die Zuständigkeit bei den jeweiligen Industrie- und Handelskammern (IHK), die für alle kaufmännischen und gewerblichen Berufe und damit gesetzlich für die Organisation und Überwachung der dualen Berufsausbildung in Deutschland zuständig sind. - Die Architektenkammern hingegen konzentrieren sich auf die Belange und die Fort- und Weiterbildung ihrer Mitglieder und sind nicht für die duale Berufsausbildung zuständig.

Die Architektenkammer NRW empfiehlt, die Recherche nach der jeweils zuständigen lokalen Industrie- und Handelskammer. Weitere Informationen finden sich u.a. hier

Teilen via