Bekanntmachung über die Wahl der X. Vertreterversammlung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
Ende 2010 sind die rund 30.000 Mitglieder der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen dazu aufgerufen, über die Zusammensetzung ihrer Vertreterversammlung neu zu bestimmen. Die Bekanntmachung über die Wahl der X. Vertreterversammlung der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen...
- Die Wahlberechtigten der vier Fachrichtungen (Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung) wählen die auf sie entfallenden Vertreterinnen und Vertreter in getrennten Wahlgängen.
- Die Vertreterversammlung besteht aus 201 Mitgliedern. Die Sitze werden wie folgt verteilt:
- Fachrichtung Architektur: 165
- Fachrichtung Innenarchitektur: 14
- Fachrichtung Landschaftsarchitektur: 12
- Fachrichtung Stadtplanung: 10 - Wahlberechtigt und wählbar ist jedes Mitglied, das im Wählerverzeichnis für seine Fachrichtung eingetragen ist.
- Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 14.10.2010 bis 24.10.2010 in der Geschäftsstelle der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Zollhof 1, 40221 Düsseldorf, montags bis donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 13.00 sowie am 24.10.2010 von 11.00 bis 13.00 Uhr zur Einsicht aus.
- Gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses können Einsprüche nur während der Zeit der Auslegung vom 14.10.2010 bis 24.10.2010 beim Wahlvorstand eingelegt werden. Der Einspruch bedarf der Schriftform und ist zu begründen.
- Wahlvorschläge für jede Fachrichtung sind beim Wahlvorstand einzureichen. Sie müssen von mindestens 5 Wahlberechtigten der Fachrichtung unterzeichnet sein. Jede Bewerberin und jeder Bewerber darf nur auf einer Liste benannt werden. Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte darf nur eine Liste unterzeichnen.
- Wahlvorschläge eines Berufsverbandes oder einer Gewerkschaft sind von einer oder einem vom Verband oder der Gewerkschaft hierzu bestimmten Vertreterin oder hierzu bestimmten Vertreter zu unterzeichnen.
- Wahlvorschläge sind nach den Fachrichtungen zu trennen. Der Wahlvorschlag muss folgende Angaben beinhalten:
- Familienname
- Vorname
- Lebensalter
- Wohnort in NRW oder Ort der Niederlassung in NRW
- Tätigkeitsart.
Die Bewerberinnen und Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen und mit fortlaufenden Nummern zu versehen.
Den Wahlvorschlägen ist die schriftliche Zustimmung jeder Kandidatin oder jedes Kandidaten zur Aufnahme in den Wahlvorschlag sowie zur Bereitschaft, im Falle der Wahl diese anzunehmen, beizufügen.
Die Wahlvorschläge sind spätestens am 21.10.2010 bis 18.00 Uhr beim Wahlvorstand (Geschäftsstelle der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Zollhof 1, 40221 Düsseldorf) einzureichen. - Nur form- und fristgerecht eingereichte Wahlvorschläge können berücksichtigt werden. Es kann nur gewählt werden, wer in einem solchen Wahlvorschlag aufgenommen ist.
- Die Wahl wird innerhalb des gesamten Landes Nordrhein-Westfalen als Briefwahl durchgeführt.
- Die Versendung der Wahlunterlagen erfolgt in der Zeit vom 14.11.2010 bis 21.11.2010.
- Der letzte Tag der Stimmabgabe ist der 05.12.2010. Stimmzettel, die nach Ablauf dieses Tages beim Wahlvorstand eingehen, sind ungültig.
- Der Wahlvorstand stellt das Wahlergebnis in einer Sitzung fest, die am Freitag, dem 10. Dezember 2010, vormittags 10.00 Uhr, in der Geschäftsstelle der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, Zollhof 1, 40221 Düsseldorf, beginnt. Das Wahlergebnis wird unverzüglich im "Deutschen Architektenblatt" veröffentlicht.
Düsseldorf, 6. September 2010
DER WAHLVORSTAND
gez. Rechtsanwalt Bernd Wirtz
Vorsitzender
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