BLB-Gesetz: AKNW-Kritik soll berücksichtigt werden
In die von der Landesregierung angestrebte Änderung des Gesetzes für den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) ist Bewegung gekommen. Der Landtagsausschuss „Bauen und Verkehr“ verwies in seiner Sitzung Ende Januar den Gesetzentwurf ohne Abstimmung in den zuständigen Ausschuss „Haushalt und Finanzen“. Die CDU hat sich bereit erklärt, die Kritikpunkte der Architektenkammer in den weiteren Beratungen zu berücksichtigen.
Die Aufsicht über den BLB NRW ist bisher zweigeteilt: Die Dienst- und allgemeine Fachaufsicht hat das NRW-Finanzministerium, das in fachaufsichtlichen Fragen aber ein „Einvernehmen“ mit dem Bauministerium herstellen muss. Der Gesetzesentwurf sah bislang vor, die Aufsichtsfunktion vollständig in die Zuständigkeit des Finanzministeriums zu legen. Die Architektenkammer hält das für falsch; sie befürchtet, dass die Qualität der Fachaufsicht durch eine solche Verlagerung gefährdet wäre, weil das Finanzministerium naturgemäß nicht über die personelle fachliche Kompetenz verfügt, um zum Beispiel die Einhaltung der baupolitischen Ziele des Landes Nordrhein-Westfalen durch den BLB sicherzustellen und einzufordern.
Zudem sieht der Kammervorstand die Gefahr, dass eine rein ökonomisch ausgerichtete Betrachtung der Landesbauten zu einem schleichenden Verlust des Bewusstseins für Baukultur führen wird.
Diese Argumente haben viele Baupolitiker im Landtag überzeugt. Die CDU hat zugesagt, bei den Beratungen im Ausschuss „Haushalt und Finanzen“ den Gesetzesentwurf so zu modifizieren, dass das Finanzministerium bei der Ausübung der Aufsichtsfunktion über den BLB NRW ein „Einvernehmen“ mit dem Bauministerium herstellen muss. Dass Bauminister Lutz Lienenkämper diese Modifizierung des Gesetzesentwurfs auf dem Neujahrsempfang der Architektenkammer noch einmal ausdrücklich bestätigt hat, zeigt den Erfolg der berufspolitischen Arbeit der AKNW.
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