Brandschutz: Verwendbarkeitsnachweise für Rauchabzüge

Das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW hat in einem Schreiben an die staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung des Brandschutzes auf die Verwendbarkeitsnachweise für Rauchabzüge hingewiesen.

16. April 2004von Li

Für horizontal oder bis zu 25° Dachneigung eingebaute Rauchabzüge gibt es ein Prüfverfahren nach DIN 18232-3. Als Verwendbarkeitsnachweis ist ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis und als Übereinstimmungsnachweis eine Herstellererklärung ausreichend. Alle weiteren Rauchabzüge, soweit sie also über 25° schräg oder vertikal eingebaut werden, benötigen als Verwendbarkeitsnachweis eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik oder eine Zustimmung im Einzelfall durch das NRW-Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport. Zwischenzeitlich ist als Ersatz für DIN 18232-3 die Europäische Norm EN 12101-2 erschienen. Ab dem 1. April 2004 können beide Normen bis zum 31 August 2005 parallel angewendet werden.

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