Der Architektenvertrag im Dickicht der aktuellen Rechtsprechung
Die Rechtsprechung zum Architektenrecht wird immer umfangreicher. Dieses umso mehr, als sich die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Architektenrecht gewandelt hat. Fragen rund um den Architektenvertrag stellt die AKNW in den Mittelpunkt ihrer Veranstaltung „Der Architektenvertrag im Dickicht der aktuellen Rechtsprechung".
Die Rechtsprechung zum Architektenrecht wird immer umfangreicher. Dieses umso mehr, als sich die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Architektenrecht gewandelt hat.
In der Praxis müssen deshalb ständig die gängigen Architektenvertragsmuster kritisch überprüft und den Anforderungen der Rechtsprechung angepasst werden. Worauf ist zu achten bei der Vertragsgestaltung? Welche Vereinbarungen sind zulässig, wo sind die Grenzen der freien Vertragsgestaltung? Diese und weitere Fragen rund um den Architektenvertrag stellt die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen am 28. April in den Mittelpunkt ihrer Veranstaltung „Der Architektenvertrag im Dickicht der aktuellen Rechtsprechung“. Die Rechtsanwälte Prof. Dr. Ulrich Werner und Frank Siegburg, die sich auf Architektenrecht spezialisiert haben, werden aktuelle Urteile referieren, vor allem auch unterschiedliche Vertragsmuster kritisch diskutieren. Alle Mitglieder sowie interessierte Juristinnen und Juristen sind herzlich in die Kunstsammlung NRW (K20) eingeladen!
28.04.05, 17.00 Uhr, Kunstsammlung NRW (K20), Trinkaus-Auditorium, Grabbeplatz 5, 40213 Düsseldorf; Eintritt frei. Bitte melden Sie sich an unter decker@aknw.de. (Mit Ihrer E-Mail sind Sie zu der Veranstaltung angemeldet - es erfolgt keine Anmeldebestätigung.)
Programm:
17.00 Uhr: Begrüßung
Hartmut Miksch
Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
Vorträge
Prof. Dr. Ulrich Werner
Rechtsanwalt
Frank Siegburg
Rechtsanwalt + Lehrbeauftragter für privates Baurecht an der RWTH
Aachen
Diskussion
Imbiss
ca. 19.30 Uhr: Ende der Veranstaltung
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