Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen verbessert die digitale Anbindung ihrer Mitglieder an die Kammer: Die AKNW-Geschäftsstelle stellt ihre Verwaltungssysteme und -software um und startet demnächst ein neues Mitglieder-Portal.
Demnächst können Architektinnen und Architekten, Innenarchitekt*innen, Landschaftsarchitekten sowie Stadtplaner*innen in NRW damit viele kammerinterne Verwaltungsprozesse schneller lösen. Zusätzlich erhalten die Mitglieder über das Portal einen Einblick in die Daten, die bei der AKNW über sie hinterlegt sind. Auch Mitteilungen und Anfragen, die an die Geschäftsstelle gerichtet wurden, lassen sich hier abrufen.
Die Architektenkammer NRW nutzt die neue Software auch dazu, ihre Adressendatenbanken zu konsolidieren. Damit ist der Zeitpunkt der Umstellung für AKNW-Mitglieder eine gute Gelegenheit, ihre bei der Kammer hinterlegten Adressen und Kontaktdaten zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Denn die Umstellung hat über eine Web-Schnittstelle auch Auswirkungen auf die Daten, die auf aknw.de in der Online-Architektenliste veröffentlicht werden.
Aus diesem Grund bittet die AKNW alle Mitglieder darum, ab Mitte Januar ihre Einträge in der Online-Architektenliste auf www.aknw.de im Blick zu halten. Sollte es zu Abweichungen kommen, bitten wir um Korrekturhinweise per E-Mail an: mitgliedsdaten@aknw.de. Sollten sich Daten geändert haben, ist der beste Weg der Korrektur der Login in das dann neue Mitglieder-Portal (demnächst hier). Dort können einige Daten direkt geändert beziehungsweise ein Änderungsprozess unmittelbar angestoßen werden.
Da zum Jahreswechsel eine große Umstellung von Verwaltungssystemen und -software erfolgt ist, kann es zur Verzögerung bei der Beantwortung von Anfragen kommen. Insbesondere die Bearbeitung von Anträgen auf Eintragung in die Listen der Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten oder Stadtplaner, die bis Ende 2024 per PDF oder auf dem Postweg eingegangen sind, verzögert sich. Das Antragsverfahren ist ab 2025 vollständig digitalisiert. Personen, die einen Antrag auf Mitgliedschaft in der AKNW stellen möchten oder ihre berufspraktische Zeit anmelden möchten, steht ein Online-Antrag zur Verfügung.
Gemäß § 13 BauKG NRW ist die Architektenkammer NRW zur Erfassung der Kontaktdaten ihrer Mitglieder zum Zwecke der Telekommunikation verpflichtet. Diese zu erfassenden Kontaktdaten beinhalten auch eine E-Mail-Adresse. Sollte der Architektenkammer NRW derzeit noch keine aktuelle und personalisierte, nur durch Sie verwendete E-Mail-Adresse vorliegen, bitten wir um Mitteilung Ihrer aktuellen E-Mail-Adresse unter mitgliedsdaten@aknw.de (Bitte benutzen Sie den Betreff: Erhebung von E-Mail-Adressen). Das neue Portal in die Architektenkammer NRW (rechts): Nach dem Login können Mitglieder hier ihre Daten einsehen und Änderungen direkt anstoßen.
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