E-Rechnungen werden Pflicht: Ratgeber mit Tipps und Tools
E-Rechnungen sind im B2B-Bereich ab 2025 Pflicht. Wie kann man E-Rechnungen erstellen, versenden und empfangen? Wofür reichen einfache Web-Tools und welche bauspezifischen Probleme gilt es noch zu lösen?
Ab 2025 sind E-Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen (Business-to-Business, B2B) Pflicht. Die neuen Regelungen gelten für Unternehmen jeder Größe und Rechtsform. Deshalb müssen auch Planungsbüros, Selbstständige oder Freiberufler ihre Werkzeuge und Prozesse beim Erstellen, Empfangen, Verarbeiten und Archivieren von Rechnungen prüfen und gegebenenfalls anpassen.
Mit der mit dem Wachstumschancengesetz und der EU-Richtlinie 2014/55 zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen beschlossenen E-Rechnungspflicht folgt Deutschland europäischen Standardisierungsbestrebungen. Deren Ziele sind unter anderem eine maschinelle und medienbruchfreie Rechnungsverarbeitung. Geplant ist außerdem eine schrittweise Einführung eines automatisierten EU-weiten elektronischen Umsatzsteuer-Meldesystems, das sich aus den E-Rechnungsdaten speist, sowie eine Eindämmung des Steuerbetrugs.
Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat zum Jahresende einen ausführlichen Ratgeber zum Thema E-Rechnungspflicht ab 2025 veröffentlicht.
Dabei wurden Fragen aufgegriffen, die konkret an die BAK herangetragen wurden.
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