Erlass des Bauministeriums

Einführung Technischer Baubestimmungen

Mit Datum vom 8.6.2005 ist der Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einführung Technischer Baubestimmungen nach § 3 Abs. 3 BauO NRW neu erschienen; der Erlass vom Januar 2005 wurde aufgehoben.

08. August 2005von Li

Durch die Einführung gelten die Technischen Baubestimmungen als allgemein anerkannte Regeln der Technik, die der Wahrung der Belange von öffentlicher Sicherheit oder Ordnung dienen. Ihre Beachtung wird im Baugenehmigungsverfahren geprüft.  

Das Ministerialblatt Nummer 28, 56. Jahrgang steht im Internet unter sgv.im.nrw.de zum download bereit.

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