Eintragungsvoraussetzungen für qualifizierte Tragwerksplaner veröffentlicht

Nach § 54 Abs. 4 BauO NRW 2018 dürfen Standsicherheitsnachweise für bauliche Anlage nur noch von qualifizierten Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplanern (qTWP) erstellt werden, die in einer besonderen Liste bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen oder bei der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen eingetragen sind. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen hat heute (03.01.2019) bekanntgegeben, wie das Verfahren zur Eintragung von qTWP und die Anforderungen an die einzutragenden Personen auszugestalten sind.

03. Januar 2019

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW) hatte im Vorfeld mehrfach darauf hingewiesen, dass sie die Eintragungsvoraussetzungen im Hinblick auf die Aufgaben des qTWP nach der BauO NRW 2018 für zu strikt hält.

Die Architektenkammer NRW hat zu dem Thema einen Praxishinweis veröffentlicht. Für Rückfragen steht Ihnen gerne die Rechtsabteilung der AKNW unter  0211/4967-0 oder unter qtwp@aknw.de zur Verfügung.

<link file:46968 download file>Praxishinweis "Qualifizierte Tragwerksplaner" (PDF).

Den entsprechenden Erlass des Ministeriums finden Sie hier als PDF.

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