Energieeffizienz: Änderung der Förderkulisse

Zum 01. Februar 2022 wird die Neubauförderung für den Standard „Effizienzhaus/-gebäude 55“ bei Wohn- und Nichtwohngebäuden eingestellt. Das Bundeswirtschaftsministerium möchte damit den Fokus in Zukunft stärker auf die Förderung von Sanierungen legen.

16. November 2021von Lars Schuchard

Anträge für das Effizienzhaus/-gebäude 55 im Neubau können noch bis zum 31. Januar 2022 gestellt werden. Maßgeblich hierfür ist das Datum der Antragstellung. Die EE-Klassen (Effizienzhaus/-gebäude 55 EE) und die Nachhaltigkeits-Klasse (Effizienzhaus 55 NH) werden ebenfalls eingestellt. Das Effizienzgebäude 55 NH wird für den Neubau nicht eingeführt.

Weitere Infos zur Einstellung der EH/EG 55 Neubauförderung finden Sie auf der Internetseite der Bundesarchitektenkammer sowie auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums BMWi (FAQ zur BEG).

BEG Förderrichtlinien

Die BEG-Förderrichtlinien für Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen wurden zum 21. Oktober 2021 ebenfalls angepasst. Die Änderungen betreffen dabei vorrangig den Bereich „Wärme- und Gebäudenetze“ und den Bereich „Anrechnung von Abwärme in der EE-Klasse“. Ausführliche Informationen und Zugriff auf die geänderten Förderrichtlinien erhalten Sie ebenfalls über die Internetseite der Bundesarchitektenkammer.

 

Teilen via