Energiepass für Gebäude

Energiepass: Eintragung wird allen Mitgliedern empfohlen

Im Januar 2006 soll die EU-Gebäuderichtlinie in deutsches Recht umgesetzt sein. Nach dieser Richtlinie ist zukünftig ein Gebäudeenergiepass bei Neubauten und für Altbauten zu erstellen. Mieter oder Käufer von Gebäuden oder Wohnungen haben dann das Recht, vor Vertragsabschluss diesen Pass einzusehen. Im Rahmen eines Markteinführungsprogramms bietet die Deutsche Energieagentur (Dena) im laufenden Jahr eine bundesweite Datenbank an, in die sich Energiepassaussteller bereits jetzt eintragen lassen können.

14. Juni 2005von Li

Nach Aussage der Dena werden die bereits in 2005 ausgestellten Pässe eine Gültigkeit von zehn Jahren haben. Aussteller von Energiepässen müssen Qualifikationen vorweisen. Für Architekten und Innenarchitekten gilt die Bauvorlageberechtigung bzw. die Ausstellungsberechtigung für Energiebedarfsausweise nach § 13 der EnEV.  

Alle Architekten und Innenarchitekten, die sich für das Aufgabengebiet interessieren, sollten sich bereits jetzt in die Liste der Dena eintragen lassen. Damit zeigen Sie, dass dieses Aufgabengebiet für Sie eine wichtige und zentrale Aufgabe darstellt. Mit der Eintragung kann der Berufsstand insgesamt dokumentieren, dass seine Qualifikation eine der Grundvoraussetzungen ist, um die Aufgabe qualifiziert und unabhängig sowie mit dem dafür notwendigen technischen Überblick ausführen zu können.  

Der Vorstand der AKNW ruft alle Architekten und Innenarchitekten mit Kompetenz in der energetischen Analyse von Gebäuden auf, sich in die Liste der Dena einzutragen. 

Die Registrierung ist einfach und kann ohne großen Aufwand im Internet unter www.gebaeudeenergiepass.de durchgeführt werden.            

Weitere Informationen unter: www.aknw.de/aktuell/index.htm

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