EnEV: Neuerungen in 2005

Energiepass für Gebäude

Ende 2002 hat die EU die „Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ verabschiedet. Die Mitgliedsländer müssen diese Richtlinie spätestens bis Anfang Januar 2006 in nationales Recht umgesetzt haben. Ein Großteil der Vorgaben dieser Richtlinie ist in Deutschland bereits mit der seit 2002 gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllt worden. Was fehlt, sind die Einbeziehung von Klimaanlagen und Beleuchtung sowie verbindliche Vorgaben für die Einführung von Energieausweisen.

15. Dezember 2004von Herbert Lintz Li


Nach den Vorstellungen der Europäischen Union müssen Hausbesitzer ab 2006 nicht nur beim Neubau, sondern auch beim Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden dem potenziellen Käufer bzw. Mieter einen Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes vorlegen können. Dieser Ausweis darf nicht älter als zehn Jahre sein. Der Ausweis soll dem Verbraucher eine vergleichende Beurteilung der Energieeffizienz ermöglichen, ferner soll er Empfehlungen für kostengünstige Verbesserungen enthalten. Für öffentliche Gebäude über 1.000 Quadratmeter Nutzfläche soll der Ausweis an gut sichtbarer Stelle angebracht werden. 

Feldversuch in NRW mit zwei Modellen 

Im Herbst 2003 begann ein Feldversuch der Deutschen Energieagentur (dena) zum Energiepass, dessen Ergebnisse in das Gesetzgebungsverfahren einfließen sollen. In NRW beteiligte sich neben Anderen in ganz besonderer Weise die Verbraucherzentrale (VZ NRW) an diesem Feldversuch. Sie koordinierte in zehn Modellkommunen die Überprüfung des Prototyps für einen Energiepass. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen war dabei ein Partner der VZ. Auf kommunaler Ebene beteiligten sich viele als Energieberater tätige Architekten an dem ehrgeizigen Ziel, pro Kommune 100 Pässe auszustellen. Die Gesamtbewertung des Gebäudes sollte in einer Grafik dargestellt werden.

Im Feldversuch wurden zwei verschiedene Formen untersucht: Eine Variante lehnte sich an die Klassifizierungen von Haushaltsgeräten an und ordnet in die Effizienzklassen A bis I ein. Eine zweite Variante war mit einem Tacho vergleichbar, was die sprunghafte Einteilung in Klassen vermeidet und eine genauere Darstellung zulässt. Die rechnerische Ermittlung des Energiebedarfs orientierte sich weitgehend an der EnEV. Beim Rechengang wurden zwei Verfahren angewendet, die sich vor allem durch die Datenermittlung und Berechnung unterschieden. Einem ausführlichen Verfahren stand ein Kurzverfahren gegenüber, das an vielen Stellen Vereinfachungen und Pauschalwerte zuließ. Als Aufsteller für das ausführliche Verfahren waren im Wesentlichen nur Architekten und Ingenieure zugelassen, für das Kurzverfahren auch Handwerksmeister mit Zusatzqualifikationen.

Nicht getestet wurden Energieausweise für Nichtwohngebäude. Vom Feldversuch nicht erfasst waren ebenfalls die zwischenzeitlich von der Wohnungswirtschaft geforderten verbrauchsorientierten Pässe. Dabei wird nicht der rechnerische Bedarf, sondern der tatsächliche Verbrauch Grundlage des Passes. Hierbei wird argumentiert, dass das Nutzerverhalten bei größeren Wohngebäuden kaum noch ins Gewicht fällt.

Novellierung der EnEV in 2005

Die sog. „Reparaturnovelle“ der EnEV hat in 2004 redaktionelle Änderungen und Anpassungen an die fortgeschriebene Normung erbracht. Im neuen Jahr steht nunmehr in einem Gesetzgebungsverfahren eine umfangreichere Novellierung der EnEV an, um die Forderungen der EU-Richtlinie fristgerecht bis 2006 umzusetzen. Nach Angaben des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung können dabei drei verschiedene Verfahren erwartet werden. Dabei wird derzeit als „Level A“ eine ingenieurtechnische Berechnung vergleichbar dem EnEV-Neubaunachweis bezeichnet. Im „Level B“ wird ein vereinfachtes Verfahren angeboten, das eine Bewertung unter Verwendung von Typologien und Vereinfachungen vorsieht. Den Forderungen der Wohnungswirtschaft entsprechend soll als „Level C“ ein verbrauchsorientiertes Verfahren eingeführt werden, das auf § 13 Abs. 5 der EnEV basiert. Die Kernaussagen zur energetischen Qualität sollen über ein einfaches, aussagestarkes Label transportiert werden.

Bezüglich der erforderlichen Qualifikation der Aussteller für die verschiedenen Verfahren soll es zu einer bundeseinheitlichen Regelung kommen. Parallel zum Gesetzgebungsverfahren muss die Normung weiter entwickelt werden. Unter dem Arbeitstitel DIN 18 599 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ sollen die Normen zur Berechnung des Heizwärmebedarfs und zur Versorgungstechnik zusammengefasst und um Regelungen für Klimaanlagen und Beleuchtung ergänzt werden. 


Weitere Informationen zum Thema unter www.dena.de und verbraucherzentrale-nrw.de. Die Energieagentur hält unter www.ea-nrw.de die ausführliche Broschüre „Der Energiepass für Gebäude“ bereit.

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