EnEV

EnEV: Referentenentwurf im Internet abrufbar

Am 17. November 2006 haben das Bundesbauministerium und das Bundeswirtschaftsministerium einen Vorschlag zur Einführung von Energieausweisen für Gebäude und Wohnungen in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Mit diesem Vorhaben soll die europäische Gebäuderichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden.

04. Dezember 2006von li

Nach der künftigen Energieeinsparverordnung sind Eigentümer und Vermieter verpflichtet, im Falle des Verkaufs oder der Vermietung Kauf- und Mietinteressenten einen Energieausweis zugänglich zu machen. Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten sollen nach den Vorstellungen des Bundes wählen können, ob sie den Energieausweis auf der Grundlage des errechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs erstellen lassen.  

Auch für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, die mindestens dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung entsprechen, soll dies gelten. Nur Wohngebäude aus der Zeit vor der Wärmeschutzverordnung von 1977, die nicht mindestens dieses Qualitätsniveau erreichen, sollen ab dem 1. Januar 2008 einen Energieausweis benötigen, der auf Basis des rechnerisch ermittelten Energiebedarfs erstellt wurde.  

Die künftige Energieeinsparverordnung regelt ferner Anforderungen an Klimaanlagen und deren Inspektion sowie die Einbeziehung des Energieanteils für die Kühlung und Beleuchtung von Nichtwohngebäuden.

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