EPBD: Was bedeuten die EU-Regeln für die Planungspraxis?

Wie lassen sich die neuen Anforderungen der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in die Praxis umsetzen? Dazu hat die Bundesarchitektenkammer im Juli ein Papier veröffentlicht, das zeigt, worauf es jetzt ankommt – insbesondere bei Lebenszyklus-Bilanzen, den Sanierungsvorgaben und den Forderungen zur Klimaanpassung von Bauwerken. Das Papier richtet sich an Politik, Verwaltung und die Fachöffentlichkeit – als Beitrag zur konkreten Ausgestaltung der kommenden Regelungen.

19. August 2025von Christof Rose

Die Kernbotschaften des EPBD-Papiers sind:

  • Sanierungen tragfähig machen – mit gebäudeindividuellen Lösungen: Die große Mehrheit des Gebäudebestands muss saniert werden. Pauschale Vorgaben greifen hier zu kurz. Die BAK schlägt ein bundesweit einheitliches Abweichungsverfahren vor, mit dem Eigentümer*innen unter fachlicher Begleitung individuelle Lösungen rechtssicher entwickeln können.
  • Lebenszyklus-CO₂ von Anfang an mitdenken: Lebenszyklus-Bilanzen (LCA) sollen nicht als neue Spezialdisziplin, sondern als integrierter Teil der Planung etabliert werden – ähnlich wie die Kostenplanung. Architekt*innen sorgen dafür, dass CO₂-Grenzwerte funktional und gestalterisch umgesetzt werden können.
  • Weniger Energiebedarf – niedrigere Kosten, besserer Hitzeschutz: Auch in einer klimaneutralen Energieversorgung bleibt der Energiebedarf zentral. Die BAK betont die Rolle der Planung für robuste, wartungsarme und kostengünstige Low-Tech-Lösungen – als Beitrag zur Versorgungssicherheit und Nutzerfreundlichkeit.
  • Gebäudedaten strategisch nutzbar machen: Die geplante Gebäudedatenbank darf kein Datensilo werden. Sie sollte allen Beteiligten – Eigentümer*innen, Planenden, Politik – nutzen. Die BAK schlägt vor, sie als Schnittstelle zwischen Planung, Förderung und Monitoring zu konzipieren.
  • Planende als Schlüssel zur Umsetzung ernst nehmen: Die EPBD kann nur gelingen, wenn Architekt*innen aller Fachrichtungen von Anfang an systematisch eingebunden werden – als Brücke zwischen Gesetzgebung und Baupraxis.

Vollversion: Langfassung des BAK-Vorschlagspapiers (PDF)

Kurzfassung: Kurzfassung des BAK-Vorschlagspapiers (PDF)

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