Erhebung von E-Mail-Adressen

Gemäß § 13 BauKG NRW ist die Architektenkammer NRW zur Erfassung der Kontaktdaten ihrer Mitglieder zum Zwecke der Telekommunikation verpflichtet. Diese zu erfassenden Kontaktdaten beinhalten auch eine E-Mail-Adresse.

03. Juli 2023

Da die AKNW auch im Rahmen eines Maßnahmenkatalogs zur Reduzierung der CO2-Emissionen in Zukunft mitgliedschaftsrelevante Post auf digitalem Wege versenden möchte, ist es notwendig, eine personalisierte E-Mail-Adresse zu hinterlegen.

Sollte der Architektenkammer NRW derzeit noch keine aktuelle und personalisierte, nur durch Sie verwendete, E-Mail-Adresse vorliegen, bitten wir um Mitteilung Ihrer aktuellen E-Mail-Adresse unter mitgliedsdaten@aknw.de.

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