EU-Vergabe: Erhöhung der Schwellenwerte

Die Schwellenwerte, ab deren Erreichen ein Auftrag EU-weit auszuschreiben ist, werden mit Wirkung vom 1. Januar 2024 wie folgt erhöht:

27. November 2023von Dr. Volker Steves
  • Öffentliche Bauaufträge: 5.538.000 Euro (bis zum 31.12.2023: 5.382.000 Euro)
  • Öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge zentraler Regierungsbehörden:  143.000 Euro (bis 31.12.2023: 140.000 Euro)
  • Öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger („subzentraler“) öffentlicher Auftraggeber: 221.000 Euro (bis 31.12.2023: 215.000 Euro)

Gem. Art. 6 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU legt die Kommission alle zwei Jahre die Schwellenwerte mit Wirkung zum 1. Januar neu fest. 

Die vorgenannten „neuen“ Schwellenwerte sollten daher für die Jahre 2024 und 2025 gelten.

Sie wurden in der Verordnung 2023/2495 vom 15. November 2023 veröffentlicht. 
 

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