Expertise in Nachhaltigkeit

Welche Wirkungen entfaltet ein Bauwerk innerhalb seines gesamten Lebenszyklus? „Nur mit dieser Perspektive wird die Bauwirtschaft dauerhaft nachhaltig agieren können“, erklärte Ernst Uhing, Präsident der Architektenkammer NRW, in der Februar-Sitzung des Kammervorstands. Anlass war die Veröffentlichung der AKNW-Publikation „Bauen für Morgen“, in der die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Impulse und Forderungen für das nachhaltige Planen und Bauen aufgestellt hat.

11. Februar 2025von Christof Rose

Der neue Infoflyer, den AKNW-Präsident Uhing im Rahmen des Neujahrsempfangs der Kammer an NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach überreicht hatte, war von der „Strategiegruppe Nachhaltigkeit“ entwickelt worden. Ziel ist es, konkrete Ansätze zum nachhaltigen Planen und Bauen weiter in die Branche zu kommunizieren und Auftraggebern einen entsprechenden Orientierungsrahmen zu bieten. „Vor allem in einem konsequenten Life-Cycle-Assessment (LCA) liegen große Potenziale für umweltgerechtes Planen“, betonte Manfred Krick, Vorsitzender der Strategiegruppe Nachhaltigkeit. Auf Landes- und Bundesebene werde in Gremien der Architektenkammern daran gearbeitet, die LCA-Vorgaben der Europäischen Union und der Bundesregierung in die Fachwelt einzuspeisen und Wege zur operativen Umsetzung aufzuzeigen.

BRNH gestartet

Vor diesen Hintergrund rief der AKNW-Vorstand die Kammermitglieder dazu auf, sich über das neue „Bundesregister Nachhaltigkeit“ zu informieren, das die Bundesarchitektenkammer und die Bundesingenieurkammer am 5. Februar freigeschaltet hatten. Die neue Plattform zielt darauf ab, Nachhaltigkeit im Bauwesen zu fördern und Expertinnen und Experten für klimagerechtes Bauen sichtbar zu machen. Interessierte Kammermitglieder können sich - unter Nachweis entsprechender Fachkenntnis - im Bundesregister Nachhaltigkeit registrieren lassen, um Nachhaltigkeitskoordinatorin oder Nachhaltigkeitskoordinator zu werden.

Digitalisierung kleiner Büros

Die AKNW setzt sich auf Bundesebene und mit der Beteiligung an Forschungsprojekten in NRW dafür ein, die Potenziale von Künstlicher Intelligenz für die Planungsbranche zielgerichtet nutzbar zu machen. „Es geht darum, qualifizierte Daten in einem kuratierten System zusammen zu führen und einem definierten Nutzerkreis anzubieten“, erläuterte AKNW-Hauptgeschäftsführer Markus Lehrmann das Ziel.

Generell will sich die Kammer verstärkt um die Digitalisierung kleiner und mittelgroßer Architekturbüros kümmern. „Wir müssen die rasanten Entwicklungen, die in diesem Bereich ablaufen, für die Arbeitspraxis unserer kleineren Einheiten erschließen“, meinte Matthias Pfeifer, dessen Ausschuss „Beruf, Innovation, Digitalisierung“ an entsprechenden Strategien arbeitet.

Wohnraumförderung 2025

„Nordrhein-Westfalen geht hier bundesweit voran.“ Mit dieser Einschätzung reagierte der Kammervorstand auf die Zahlen der Landesregierung zur Wohnraumförderung. Im Jahr 2024 waren rund 2,3 Milliarden Euro Förderung für insgesamt 12.847 Wohneinheiten aufgewendet worden. „Der öffentlich-geförderte Wohnungsbau ist und bleibt der zentrale Baustein, wenn es um die Schaffung von preiswertem Wohnraum in NRW geht“, kommentiere AKNW-Präsident Ernst Uhing. „Die aktuellen Zahlen reichen aber bei weitem nicht aus, um den tatsächlichen Bedarf an gefördertem Wohnraum zu decken.“ Benötigt würden jährlich 20.000 bis 25.000 neue Wohnungen.

Entsprechend begrüßte der Kammervorstand einen aktuellen Antrag, den die Fraktionen von CDU und von Bündnis 90/Die Grünen in den Landtag NRW eingebracht haben: „Sozialorientiertes Wohnen stärken – gemeinsam leichter Wohnraum schaffen“. Der Vorstand zeigte sich erfreut darüber, dass Ansätze wie die Reduzierung von verpflichtenden Normen und die Oldtimer-Regelung, wie sie die AKNW für eine erleichterte Arbeit im Bestand vorgeschlagen hatte, in dem Antrag aufgegriffen werden.

Gefahr der Zersiedelung von Stadträndern abgewendet

Am 31.01.25 verabschiedete der Bundestag das Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau und zur Beschleunigung des Wohnungsbaus. „Es zeugt von der Überzeugungskraft unserer Kritik, dass der Paragraf 246e, so wie er im Entwurf noch vorgesehen war, nun komplett gestrichen wurde“, bekräftigte der Vorstand der Architektenkammer NRW. Der Gesetzesentwurf hatte mit dem „Bauturbo“ ursprünglich vorgesehen, dass in Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten der Bau von bezahlbarem Wohnraum vereinfacht werden sollte - aus Sicht der Architektenkammern mit der Folge, dass an falschen Orten und mit negativen sozialen, ökologischen und baukulturellen Auswirkungen hätte gebaut werden können. Gerade in Nordrhein-Westfalen wäre die Gefahr der Entstehung neuer Siedlungen im Außenbereich groß gewesen.

Beschlossen wurde mit dem neuen Gesetz dagegen, den Windenergieausbau zügig voranzutreiben. Die Länder müssen nun Gebiete für den Windkraftanlagenausbau definieren und ausweisen.

 

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