FAQ: Praktische Folgen des Moratoriums zur BauO NRW

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Damit soll das Inkrafttreten der im Dezember 2016 neugefassten Landesbauordnung um ein Jahr aufgeschoben werden. – Welche praktischen Folgen sich gegenwärtig aus diesem Moratorium ergeben, beantwortet das NRW-Bauministerium jetzt in einer Sammlung häufig gestellter Fragen (FAQ).

08. November 2017von Herbert Lintz

Die im Dezember 2016 verabschiedete Landesbauordnung sollte ursprünglich am 28. Dezember 2017 in Kraft treten. Beschließt der Landtag den neuen Gesetzentwurf, will die Landesregierung den so geschaffenen Zeitraum nutzen, um sich mit einzelnen Vorschriften der Landesbauordnung, auseinanderzusetzen und diese neu zu fassen. Ziel der Landesregierung ist es, dass das Bauen durch Entbürokratisierung, die Vermeidung von Baukostensteigerungen und Verfahrensdigitalisierung vereinfacht, beschleunigt und somit gefördert wird.

Eine überarbeitete Landesbauordnung soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Dies hat zur Folge, dass die derzeit noch geltende BauO NRW 2000 grundsätzlich um ein Jahr länger anzuwenden ist. Lediglich für das neue Bauproduktenrecht ist die BauO NRW 2016 bereits am 28. Juni 2017 in Kraft getreten.

In einer heute (26.10.2017) veröffentlichten Sammlung von häufig gestellten Fragen (FAQ) beschreibt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW die praktischen Folgen des Aufschiebens der Landesbauordnung. So wird klargestellt, dass das Freistellungsverfahren weiter in Anspruch genommen werden kann. Es wird auch Stellung zum Barrierefreien Bauen genommen. Das Ministerium hat in seiner Funktion als oberste Bauaufsichtsbehörde keine Bedenken dagegen, dass die neuen Brandschutzbestimmungen der BauO 2016 für den Holzbau im Zuge einer Abweichung zur Anwendung kommen.  

Lesen Sie hierzu:

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Moratorium (PDF)

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