Gemeinsamer Ausschuss

Feilschen um die Leistungen des Architekten?

Ginge es nach den Protagonisten einer vollständigen Marktliberalisierung, so würden in Architektur- und Ingenieurbüros bald die freien Gesetze des Marktes gelten. Die Qualitätsdiskussion würde harten Preisverhandlungen weichen. Der Gemeinsame Ausschuss von Architektenkammer NRW und Ingenieurkammer-Bau warnte in seiner Sitzung am 22. Mai eindringlich vor den Folgen einer solchen Entwicklung.

04. Juli 2007von mh

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wird derzeit novelliert. Nach langem Vorlauf soll im Herbst ein Referentenentwurf vorgelegt werden, der Ideen aufgreift, wie sie die Monopolkommission in ihrem 16. Hauptgutachten für Deregulierung und mehr Wettbewerb in den freien Berufen und der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement in der vergangenen Legislaturperiode äußerten.

Mit der „Selbstbefassung“ des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am 23. Mai 2007 hat das zuständige Bundesministerium nun erneut einen Versuch unternommen, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure auf das Tableau der politischen Diskussion zu heben. Bekannt sind Bestrebungen des Ministeriums, die HOAI auf einen Kern „geistig-schöpferischer Leistungen“, d. h. auf die Leistungsphasen 1 – 5, zu beschränken, die Schwellenwerte der anrechenbaren Baukosten abzusenken und die Honorarzonen abzuschaffen. 

Die Vertreter der AKNW und der IK-Bau, Vizepräsident Dr. Christian Schramm und Präsident Peter Dübbert, sprachen sich vehement gegen diese Absichten aus. Beide Kammern kamen überein, sich weiterhin mit Nachdruck für den Erhalt der HOAI über alle Leistungsphasen einzusetzen und in dieser wichtigen Frage weiter intensive politische Aufklärungsarbeit zu leisten.

Teilen via