Förderpreis 2023 der Stiftung Deutscher Architekten

Die Stiftung Deutscher Architekten lobt zum 19. Mal ihren Förderpreis für außergewöhnliche Leistungen aus, die im Rahmen eines Architektur-, Innenarchitektur- oder Landschaftsarchitekturstudiums oder des Studiums der Stadtplanung in den Jahren 2021 und 2022 an einer nordrhein-westfälischen Hochschule erbracht wurden.

01. November 2022von Vera Anton-Lappeneit

Ziel

Das Ziel des Förderpreises ist es, besonders begabte Absolventinnen bzw. Absolventen zu fördern und für den Start in den Beruf zu motivieren. Es geht bei der Auszeichnung nicht darum, nur eine gute Einzelleistung zu prämieren, sondern die besondere Begabung des Bewerbers umfassend festzustellen und zu fördern. Mit dem Förderpreis soll auch die Qualität der Hochschulausbildung im Land Nordrhein-Westfalen dokumentiert werden.

Preise

Der Förderpreis ist in diesem Jahr mit insgesamt 16.000 Euro dotiert. Es sind drei gleiche Preise zu je 4.000 Euro vorgesehen. Darüber hinaus kann die Jury für besondere Anerkennungen eine Summe von 4.000 Euro nach ihrem Ermessen gleichmäßig oder gestaffelt verteilen.

Jury

Der Jury gehören an:

  • Jakob Dürr, Dipl.-Ing, Architekt, aretz duerr architektur BDA, Köln
  • Monika Lepel, Innenarchitektin, LEPEL & LEPEL, Köln
  • Prof. Katja Benfer, Landschaftsarchitektin, bbzl, Berlin
  • Prof. Rolf Westerheide, Architekt und Stadtplaner, Aachen
  • Felix Mayer, M.Sc., Förderpreisträger der Stiftung Deutscher Architekten 2021
  • Ernst Uhing, Architekt, Präsident der AKNW und Vorstandsvorsitzender der Stiftung Deutscher Architekten

Teilnahmeberechtigt

  • Teilnahmeberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung aus den Abschlussjahrgängen in NRW, die mit Ausnahme der beruflichen Praxis und der postgradualen Weiterbildung die Voraussetzungen zur Eintragung in die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen erfüllen.
  • Absolventen aus postgraduierten Studiengängen sind nicht teilnahmeberechtigt.
  • Zur Teilnahme muss eine schriftliche Empfehlung durch einen Hochschullehrer vorliegen.
  • Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer kann sich nur einmal bewerben

Bewerbung

Das Bewerbungsverfahren wird in zwei Stufen durchgeführt. Sie bewerben sich zuerst in einem online Verfahren mit den in der Anlage unter „online Bewerbung“ dargestellten Materialien. Im zweiten Schritt übersenden Sie uns zwei DIN A 0 Blätter mit Ihrem Entwurf. Es sollen keine Modelle eingereicht werden.

Die Datenblätter zum online - Bewerbungsverfahren sind in der Zeit vom 01. November 2022 bis zum 30. November 2022, auf der Internetseite www.stiftung-deutscher-architekten.de und auf der Seite der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen eingestellt. Bewerber*innen, die ihre Bewerbung aufgrund von technischen Problemen nicht abschließen konnten, können diese kurzfristig per E-Mail bei Vera Anton-Lappeneit (lappeneit(at)aknw.de) nachreichen.

Die DIN A0 Pläne für die Jurysitzung sollen bis zum 02. Februar 2023 bei der Stiftung Deutscher Architekten, Zollhof 1, 40221 Düsseldorf eingereicht werden. Bei postalischer Übersendung gilt der Poststempel.

Die eingereichten Unterlagen können nach Abschluss des Verfahrens von den Teilnehmerinnen oder Teilnehmern bis zum 10. März. 2023 abgeholt werden, danach gehen sie in das Eigentum der Stiftung Deutscher Architekten über und werden vernichtet.

Jurysitzung

Die Jury wird am 23. Februar 2023 im Baukunstarchiv NRW in Dortmund zusammentreten.

Dokumentation

Das Ergebnis des Auswahlverfahrens für den Förderpreis 2023 und alle Bewerbungen werden in einer Dokumentation dargestellt und im Internet auf der Seite der Stiftung Deutscher Architekten veröffentlicht. Die Bewerberinnen und Bewerber stimmen mit ihrer Teilnahme am Verfahren einer Veröffentlichung zu.

Preisverleihung

Die Preisverleihung und die Bekanntgabe der Preisträger finden, direkt nach der Jurysitzung, am: 23. Februar 2022, 18.30 Uhr im Baukunstarchiv NRW in Dortmund, Ostwall 7 statt.

Rückfragen

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Vera Anton-Lappeneit: Tel. +49(0)211/4967-42, E-Mail: lappeneit@aknw.de

Weitere Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen finden Sie auf der letzten Seite dieser Anlage (PDF)

Zum Flyer (PDF)

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