Gebäudetyp E – auch für NRW?

Die mögliche Einführung eines „Gebäudetyp E“ im Bauordnungsrecht sei „ein großer Wurf“, urteilte Ernst Uhing, Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, im Rahmen der Sitzung des AKNW-Vorstands am 27. September in Düsseldorf.

29. September 2022von Christof Rose

Uhing wusste zu berichten, dass auf Ebene der Bundesarchitektenkammer die Idee aus Bayern, einen experimentellen Gebäudetyp zu definieren, auf ein durchweg positives Echo getroffen sei. „Es wäre ein starker Impuls, wenn über eine solche Regelung ein einfacheres, normenreduziertes und kostengünstiges Planen und Bauen ermöglicht werden könnte“, lautete der Tenor im Vorstand der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.

Da die nordrhein-westfälische Landesbauordnung seit der jüngsten Novellierung - auf Drängen der AKNW - bereits eine „Experimentierklausel“ enthält, beauftragte der Vorstand die zuständigen Fachausschüsse mit einer genaueren Untersuchung der Frage, wie der „Gebäudetyp E“, ein Vorstoß der Bayrischen Architektenkammer, in NRW implementiert werden könnte. Ziel ist es, Bauprojekte zu ermöglichen, in welchen Standards, Material und Ausführungsdetails so aufeinander abgestimmt werden können, dass sinnvolle und nachhaltige Gebäude zu bezahlbaren Kosten entstehen, auch wenn diese nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Allianz für Wohnungsbau

Die Einführung des „Gebäudetyps E“ in der Musterbauordnung auf Bundesebene ist gegenwärtig zudem Thema in der „Allianz für mehr Wohnungsbau“ in Nordrhein-Westfalen. NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach hatte in einem Verbändegespräch deutlich gemacht, dass sie die Allianz, die schon in der vorherigen Legislaturperiode aktiv war, mit neuem Schwung versehen will. Wie Hauptgeschäftsführer Markus Lehrmann dem Vorstand aus dem Gespräch berichtete, diskutiert die „Allianz für mehr Wohnungsbau“ darüber hinaus über ein stärkeres finanzielles Engagement vom Bund für die Bauförderung, weil sonst die Zielgröße von 400 000 neuen Wohnungen nicht zu erreichen sei. Ina Scharrenbach will aber auch private Investoren zu einem größeren Engagement anregen, ggf. über eine Eigenheimförderung im ländlichen Raum. Grundsätzlich soll mehr Geld für die Förderung des Wohnungsbaus bereitgestellt werden. Die nordrhein-westfälische Bauministerin kündigte in der Allianz für den Wohnungsbau an, dass sie zum 1. Januar 2024 eine Novelle der Landesbauordnung anstrebe.

Baulandmobilisierung

Neuen Schwung in den Wohnungsmarkt wollte auch das Baulandmobilisierungsgesetz bringen, das der Bundestag im vergangenen Jahr verabschiedet hatte.
Wie Dr. Florian Hartmann, Justiziar und Geschäftsführer der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, dem Vorstand erläuterte, kann von manchen Möglichkeiten der neuen Gesetzeslage - etwa begründete Abweichungen vom Bebauungsplan - in NRW allerdings noch kein Gebrauch gemacht werden, weil die entsprechende Rechtsverordnung noch aussteht.
Die Landesregierung habe nun ein erstes Kurzgutachten erstellt, um festzustellen, welche kommunalen Wohnungsmärkte als „angespannt“ gelten und damit Abweichungen (§ 31 Absatz 3 BauGB) ermöglichen würden. In diesen Fällen könnten die betroffenen Kommunen auch Baugebote aussprechen und ein besonderes Vorkaufsrecht nutzen. Der Vorstand der AKNW hielt eine rasche Umsetzung im Sinne der Baulandmobilisierung für ratsam.

Baukultur setzt Schwerpunktthemen

Klimaschutz im Planen und Bauen, Phase 0 in der Stadtplanung, Baukulturelle Bildung - der Vorstand der Kammer begrüßte das Vorhaben des Vereins „Baukultur NRW“, sich schwerpunktmäßig in den kommenden Monaten mit diesen drei Themenfeldern zu befassen. Beschlossen wurde, den für den 17./18. November geplanten Kongress „Building Bildung“ als Partner mit auszurichten und aktiv zu unterstützen. Auch in die weiteren Themenfelder werde sich die Kammer engagiert einbringen, war sich der Vorstand einig.

Baukunstarchiv: Fördermittel und Promotionen

Dazu passte auch die Nachricht aus der Gesellschafterversammlung des Baukunstarchivs NRW, die mit Sitzung vom 26.09.22 den Programmgeschäftsführer der Landesinitiative Baukultur NRW, Peter Köddermann, in den Beirat des Baukunstarchivs berufen hatte. Positiv vermerkt wurde zudem, dass es dem Baukunstarchiv NRW gelungen ist, gleich mehrfach Fördermittel für neue Forschungsprojekte zu akquirieren. Aktuell gibt es verschiedene Promotionsvorhaben der TU Dortmund und anderer Hochschulen, die sich mit Nachlässen befassen, die das Baukunstarchiv NRW in seinen Bestand aufgenommen hat.

AKNW spart Energie

Mit Blick auf die bundesweiten Bemühungen, in den anstehenden Wintermonaten Energie einzusparen, beschloss der Kammervorstand verschiedene Maßnahmen für die Geschäftsstelle und das Haus der Architekten. So werden die Büroräume nur bis 19 Grad beheizt. Im ganzen Haus der Architekten werden Leuchtmittel - soweit nicht bereits erfolgt - durch sparsame LED-Lampen ersetzt; die Foyer-Beleuchtung wird ab 22.00 Uhr ausgeschaltet. Der Stand-by-Betrieb von technischen Geräten soll vermieden werden.

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