Gebäudetyp E: Leitlinie für mehr Rechtssicherheit
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat eine Leitlinie und Prozessempfehlung zum Thema "Einfaches Bauen - Gebäudtyp E" herausgegeben. Auf über 70 Seiten befinden sich darin Informationen über die Vereinbarung von Architekten- und Bauverträgen sowie grundlegendes Knowhow zum schnellen, einfachen und kostengünstigen Bauen.

Die praxisorientierte Handreichung ist unter Beteiligung der Baukammern entstanden. Bauen muss in Deutschland einfacher, schneller und günstiger werden. Aus diesem Grund setzt sich der Berufsstand der Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner seit einigen Jahren intensiv für den "Gebäudetyp E" ein. Mit Erfolg: Noch im November hatte das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bauvertragsrechts auf den Weg gebracht, das die Initiative für ein schnelleres, einfacheres und kostengünstigeres Bauen aufgreift. Die Handreichung jetzt weist den Weg in die Praxis.
Im Detail zeigt die Leitlinie, wie zwischen Planer*innen und Bauherrschaften eine rechtssichere Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) vereinbart werden kann. Sie erläutert die Aufklärungspflicht der planenden Berufe sowie Unternehmer und gibt anhand einiger Planungsbeispiele exemplarische Aufklärungsinhalte und Vertragsformulierungen an die Hand.
"Bauen muss einfacher und preisgünstiger gemacht werden, ohne Abstriche bei der Sicherheit. Hier wird der Gebäudetyp E greifen", sagt Bundesbauministerin Klara Geywitz. Die Vertragspartner könnten künftig beim Bauen von kostenintensiven Standards rechtssicher abweichen und zugleich die hohen Sicherheitsstandards beim Bauen einhalten. "Davon werden beide Seiten profitieren; die Baubranche, weil Bauen kostengünstiger wird, und die Nutzerinnen und Nutzer, weil es preiswerter wird."
Download
Einfaches Bauen. Gebäudetyp E - Leitlinie und Prozessempfehlung (PDF)
Teilen via