Gem. Ausschuss AKNW / IK-Bau NRW: Stellungnahme zur EU-Dienstleistungs-Richtlinie
Über eine gemeinsame Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission über Dienstleistungen im Binnenmarkt verständigte sich der Gemeinsame Ausschuss der Architektenkammer und der Ingenieurkammer-Bau bei seiner 22. Sitzung. Die Stellungnahme soll gegenüber dem nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministerium und dem Bauministerium abgegeben werden, um die entsprechende Aktion der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer auf Landesebene zu flankieren.
Die EU-Kommission will mit der neuen Richtlinie Hemmnisse für den Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit in Europa beseitigen und dafür einen allgemeinen Rechtsrahmen schaffen. Von den beiden Kammern werden erhebliche Zweifel angemeldet, ob die Richtlinie zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt sinnvoll ist, vor allem weil nach der EU-Erweiterung am 1. Mai und dem Hinzutreten weiterer Rechtsordnungen in den Beitrittsländern tiefgreifende Veränderungen des Binnenmarktes zu erwarten seien. Deshalb wenden sich die beiden Kammern entschieden gegen das "Herkunftslandsprinzip", nach dem eine Dienstleistung entsprechend dem Recht im Herkunftsland des Dienstleisters überwacht werden soll - und nicht nach dem Recht des Bestimmungslandes, in dem die Dienstleistung erbracht wird. Die Kammern fürchten hierdurch Probleme für den Verbraucher und einen völlig unnötigen Bürokratieaufbau für die Überwachung der Vorschrift.
Einen weiteren Schwerpunkt setzen die Kammern mit dem Ziel, die HOAI als bewährte, verbindliche Preisregulierung zu sichern: "Die Honorarordnung gewährleistet Verbraucherschutz, indem für den Verbraucher intransparente Leistungen transparent gemacht werden. Gleichzeitig wird der im öffentlichen Interesse liegenden Forderung nach nachhaltigem und ressourcensparendem Bauen unter Beachtung regionaler Baukultur Rechnung getragen", so die Präsidenten der Kammern Hartmut Miksch und Peter Dübbert.
Nachdem zum Jahreswechsel das neue nordrhein-westfälische Baukammerngesetz in Kraft getreten ist, wird sowohl im Bauministerium als auch in den beiden Kammern mit Nachdruck an allen nachgeordneten Regelungen gearbeitet, die für die praktische Anwendung des Gesetzes erforderlich sind. Der Gemeinsame Ausschuss beschäftigte sich mit der Durchführungsverordnung zum Baukammerngesetz, in der u. a. die Anforderungen an die praktische Tätigkeit und die begleitenden Weiterbildungsmaßnahmen vor einer Eintragung geregelt werden sollen. Zu dem vorliegenden Verordnungsentwurf des MSWKS hatten beide Kammern Stellung genommen. Von Seiten des Ministeriums verlautete, diese Stellungnahmen würden derzeit ausgewertet. Für die Ausgestaltung der Weiterbildungsmaßnahmen sowie für die Fortbildung der Kammermitglieder arbeiten beide Kammern derzeit an entsprechenden Satzungen.
Die Zukunftsinitiative Bau (ZIB), in der die Architektenkammer und die Ingenieurkammer Bau vertreten waren, hat mittlerweile ihre Arbeit beendet. Ein informeller Gesprächskreis der Bauwirtschaft und der verschiedenen Landesministerien soll jedoch weiter bestehen.
Aktuelles Thema ist die Präqualifizierung bauausführender Unternehmen für öffentliche Vergaben. Im Gemeinsamen Ausschuss stimmte man darin überein, dass man es nicht hinnehmen werde, die Präqualifikations-Mechanismen von der gewerblichen Wirtschaft einfach auf die planenden Berufe zu übertragen. Selbstbewusst stellte man fest, für eine Präqualifikation von Planern stehe mit den Kriterien des Kammersystems – Ausbildung, Praxis, Fortbildung, Berufshaftpflichtversicherung und Berufsordnung – das richtige Instrumentarium bereit. Ein zusätzliches System mit Akkreditierung oder Zertifizierung werde als nicht erforderlich angesehen.
Man wird die weitere Entwicklung sorgsam beobachten und die im Bauministerium zuständigen Stellen für öffentliches Vergaberecht, Bauwirtschaft und Bauberufsrecht auf diese Problematik ansprechen.
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