Gemeinsamer Vergabetag der AKNW und der IK-Bau NRW
Die Vergabe von Planungsleistungen gehört für Architektinnen und Architekten zu den Grundvoraussetzung der Berufsausübung. „Dennoch zählt dieser Aufgabenbereich für viele von uns eher zu den Schwarzbrotthemen“, stellte AKNW-Präsident Ernst Uhing einleitend zum Vergabetag der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau fest.
Die Relevanz des Themas zeigte sich aber in der enormen Resonanz: Mehr als 550 Mit-glieder beider Baukammern kamen am 9. März in das Festspielhaus Recklinghausen, um sich über den aktuellen Stand der No-vellierung der Vergabeordnung und praktische Fragestellungen zu informieren.
Einführend stellte Hans-Peter Müller vom zuständigen Bundesministerium für Wirt-schaft und Energie die Eckpunkte der neuen „Vergabeordnung“ (VgV) vor, die seit dem 18. April gilt und deren Abschnitte 5 und 6 die bisherige VOF ersetzten. Müller unterstrich, dass die VgV an dieser Stelle den besonderen Charakter der Vergabe von Planungsleistungen würdige. Als Regelverfahren sei das Verhandlungsverfahren vorgesehen, wobei auch ein wettbewerblicher Dialog möglich sei.
Für bestimmte Leistungen unterliege der öffentliche Auftraggeber künftig einer Prüfungspflicht, um festzustellen, ob ein Planungswettbewerb möglich ist. „Das haben wir gegen den Protest der öffentlichen Auftraggeber durchgesetzt“, hob Hans-Peter Müller hervor.
Ob dies in der Praxis Anwendung finden wird, müsse sich erst zeigen, lautete die skeptische Einschätzung von Dr. Holger Matuschak. Der Rechtsanwalt ist Geschäftsführer und Justiziar der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau und der Hamburgischen Architektenkammer und befasst sich seit vielen Jahren mit der Entwicklung des Vergaberechts. Nach seiner Einschätzung wird es künftig mehr Verfahrensmöglichkeiten zur Vergabe öffentlicher Planungsaufträge geben. Positiv wertete Dr. Matuschak die Verschärfung der Vorgabe, dass auch kleine und mittlere Büros bei der Vergabe zu beteiligen sind.
Hans-Peter Müller betonte in der Diskussion, dass Planungswettbewerbe nach der neuen VgV als „ein ganz wesentliches Element der Vergabe“ von Planungsleistungen zu sehen seien. Er unterstützte damit die Forderung des Moderators Jochen König. Der Aachener Architekt, Mitglied des Vorstands der AKNW und Vorsitzender des Wettbewerbsausschusses der Kammer, machte deutlich, dass er sich eine stärkere Verpflichtung der öffentlichen Auftraggeber zur Auslobung von Wettbewerben gewünscht hätte. Über die Bedeutung der „Planungsphase 0“ sprach der Münsteraner Architekt Stefan Schopmeyer, der bereits mehr als 200 Wettbewerbsverfahren als Wettbewerbsberater betreut hat.
Er warnte davor, die Anforderungen für die Teilnahme an Wettbewerben immer weiter in die Höhe zu schrauben. Eine Wettbewerbsteilnahme sei per se schon ein „Abenteuer“ für viele Büros, das zunächst einmal personell, finanziell und auch mental gestemmt werden müsse. Schopmeyer riet allen Architekten und Ingenieuren, die sich an konkurrierenden Verfahren beteiligen, als ultima ratio den Weg zur Vergabekammer nicht zu scheuen - um Probleme auszuräumen, „auch im Interesse unseres Berufsstandes“.
Wie ein Rügeverfahren abläuft, beschrieb Ingeborg Diemon-Wies, die Vorsitzende der Vergabekammer Westfalen. Sie betonte, dass die Rüge ein anerkanntes Verfahren sei und Antragsteller „keine Angst vor einem möglichen Ausschluss von künftigen Verfahren“ zu haben bräuchten.
Die weiteren Vorträge des Vergabetages vertieften Aspekte des neuen Vergaberechts. So beschrieb die Bonner Rechtsanwältin Dr. Heike Glahs die „Grenzen der funktionalen Ausschreibung“.
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