Generalplanerverträge: Neue Handreichung für Mitglieder

Die Beauftragung von Generalplanungsleistungen gewinnt in der Praxis zunehmend an Bedeutung. Für die Planerin und den Planer sind damit zusätzliche Risiken verbunden, nicht zuletzt im Hinblick auf die Passgenauigkeit des Generalplanervertrages sowie den notwendigen Gleichlauf mit den Fachplanerverträgen.

07. März 2023von Dr. Sven Kerkhoff

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen stellt ihren Mitgliedern in Kooperation mit den Architektenkammern Baden-Württemberg, Hessen und Bayern sowie der Bundesarchitektenkammer eine neue Handreichung zur Verfügung, die im Sinne einer Arbeitshilfe den Einstieg in die - auch rechtlich - komplexe Materie erleichtern und einen Eindruck vermitteln will, welche Aspekte mindestens regelungsbedürftig bedürftig sein können.

Die Handreichung besteht aus:

  • einem Beispiel für einen Generalplaner-Vertrag,
  • einem Beispiel für einen Vertrag zwischen General- und Subplaner,
  • sowie Erläuterungen zum Abschluss von Generalplanerverträgen.

Die Beispielsverträge wurden durch Rechtsanwalt Bernd Knipp (HFK Rechtsanwälte, Frankfurt) im Auftrag der beteiligten Kammern erstellt. Die Ausarbeitung des Generalplanervertrags sowie von Fachplanerverträgen im konkreten Einzelfall wird aber weiterhin individuell durch einen Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin (ggf. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht) erfolgen müssen.

AKNW-Mitglieder erhalten die Orientierungshilfe im pdf-Format auf Anforderung unter recht@aknw.de

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