Vorstand

Grundsätze für praxisorientierte Hochschul-Projekte

Die Architektenkammer NRW beobachtet mit Sorge die zunehmende Zahl so genannter Studentenwettbewerbe und die Übernahme von Planungsaufträgen durch Hochschulen. Der Vorstand der Kammer appelliert an alle verantwortlichen Professoren und Dozenten, den Studentinnen und Studenten keine Aufgabenstellungen zu konkreten Planungsvorhaben zu übertragen, die in das Leistungsspektrum von Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten oder Stadtplaner fallen.

03. Februar 2006von ros

„Die Ausbildung an den Hochschulen des Landes muss in hohem Maße praxisorientiert sein“, betont der Vorstand der Architektenkammer. Aus diesem Grund sei es grundsätzlich zu begrüßen, dass Hochschullehrer realitätsnahe Aufgabenstellungen auswählen und auch selbst den Praxisbezug ihrer Lehre durch eigene praktische Tätigkeit wahren. Der angestrebte Praxisbezug dürfe allerdings nicht dazu führen, dass Studentenarbeiten zur Grundlage von konkreten Planungsaufgaben gemacht werden.

Diese Maxime gelte sowohl für „Studentenwettbewerbe“, die von Kommunen und anderen Auftraggebern ausgelobt werden, als auch für die Übernahme von Forschungs- oder Studienarbeiten in das Büro eines Hochschullehrers. In einem Grundsatzpapier, das der AKNW-Vorstand im Januar beschloss, betont die Architektenkammer, dass studentische Ideenwettbewerbe ausdrücklich zu begrüßen seien. „Dagegen widersprechen studentische Realisierungswettbewerbe, die als Ersatz für geregelte Wettbewerbs- oder sonstige Planungs- und Vergabeverfahren dienen, berufsrechtlichen Vorschriften.“ Zudem wird darauf hingewiesen, dass auch Arbeiten von Studierenden selbstverständlich dem Urheberschutz unterliegen.

Die AKNW ruft alle Hochschullehrer dazu auf, Auslober und Öffentlichkeit darauf hinzuweisen, dass studentische Entwürfe nicht mit professionellen Arbeiten verglichen werden können. Die Berücksichtigung dieser Grundsätze sei nicht nur eine berufsrechtliche Pflicht, sondern auch ein Gebot der Fairness gegenüber den Kolleginnen und Kollegen und den Nachwuchs-Architekten.  

Die Architektenkammer NRW hat die „Grundsätze für die Bearbeitung von praxisorientierten Projekten an Hochschulen in NRW“ allen Hochschuldozenten zur Verfügung gestellt.

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