HOAI 2021 – Neue Orientierungshilfen zur Vertragserstellung

Auf alle Planerverträge, die ab dem 1.1.2021 abgeschlossen werden, findet die HOAI in der neuen Fassung Anwendung.

30. Dezember 2020von Dr. Sven Kerkhoff

 Die von der AKNW herausgegebenen Orientierungshilfen zur Vertragserstellung wurden entsprechend angepasst und stehen Ihnen ab sofort hier für alle Fachrichtungen zur Verfügung.

Zwar ist das Honorar für sämtliche Leistungen nach der HOAI 2021 grundsätzlich frei verhandelbar. Die HOAI bietet aber weiterhin ein bewährtes und ausgewogenes Instrument zur Preisorientierung. Die Orientierungshilfe knüpft daher unverändert an dieses Regelwerk an und sieht vor, dass die Vertragsparteien die Geltung der HOAI ausdrücklich vereinbaren und sich der Preis nach den Honorarparametern der HOAI bestimmt. Die Anpassungen im Vertragswerk sind somit überschaubar: Neu gefasst wurden vor allem Formulierungen zur Honorarvereinbarung in § 3. Berücksichtigt wurde zudem, dass bei Vertragsschluss mit einem Verbraucher dieser vor Vertragsschluss in Textform darauf hinzuweisen ist, dass die Honorare nach HOAI keinen zwingenden Charakter mehr haben. Ein Textvorschlag für den entsprechenden Hinweis wurde am Schluss der Orientierungshilfe platziert; dieser Hinweis sollte bei Verträgen mit Nicht-Verbrauchern herausgenommen werden.
Weitere Informationen zur Orientierungshilfe finden Sie im begleitenden Praxishinweis, in den erläuternden Fußnoten sowie im ergänzten, ebenfalls aktualisierten Praxishinweis Nr. 44 (Verträge mit Verbrauchern).

Bei Rückfragen steht Ihnen die Rechtsberatung der AKNW gerne zur Verfügung.

Zudem bietet die Akademie der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen mehrere Online-Abendveranstaltungen unter dem Titel „Recht in der Berufspraxis – Update 2021“ an, bei denen die Neuregelungen in der HOAI, aber auch jene in der BauO NRW umfassend, kompakt und praxisnah präsentiert werden.

 

Teilen via