Informationsschrift zur HOAI 2013

Was bringt die neue HOAI? Welche Änderungen gibt es zwischen der HOAI 2009 und der HOAI 2013? Wie ist der Übergang zu gestalten? Die neue Informationsschrift zur HOAI 2013, die jetzt als digitale Version zum Download vorliegt, dient als Arbeitsgrundlage für alle Mitglieder der Architektenkammer.

12. August 2013

Die Honorierung der Leistungen von Architekten und Ingenieuren ist eine komplexe Materie. Mit der <link file:11697 _blank download zur hoai>Informationsschrift zur HOAI 2013 (Download PDF) möchte die Architektenkammer ihren Mitgliedern eine Arbeitsgrundlage an die Hand geben. Eine schnelle und zuverlässige Information bietet die Architektenkammer NRW ihren Mitgliedern außerdem kostenlos auf zwei großen Informationsveranstaltungen an. Hauptreferent ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Werner, renommierter Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht aus Köln. Die Termine: 4. September 2013, Köln (KölnMesse) und 6. September 2013, Essen (Congress Center, Messe Essen). Hier geht es zur Anmeldung. Natürlich können die Mitglieder der AKNW noch weitere Informationen abrufen, um sich über die neue Honorarordnung zu informieren.

Unmittelbar nach der Genehmigung der Verordnung durch den Bundesrat hat die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen alle Mitglieder schriftlich über die neue Rechtslage informiert. „Die HOAI 2013 ist ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Arbeit als Architektin oder Architekt, als Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner“, unterstrich Kammerpräsident Hartmut Miksch in den Anschreiben an die Mitglieder. Die HOAI unterstreiche den Anspruch und die Wertigkeit unserer Arbeit und sei auch ein wichtiges Element der Prozessqualität und der Baukultur in unserem Lande, führte Miksch weiter aus.

Eine ebenso aktuelle wie zentrale Frage ist die nach der Übergangszeit: Ab wann ist die neue HOAI anzuwenden? Was ist mit bereits bestehenden Verträgen? Kann ich in der Übergangsphase beispielsweise Leistungsphasen aufteilen und teilweise nach HOAI alt und neu abrechnen? Antworten auf solche und weitere Fragen gibt ein aktueller Praxishinweis „HOAI 2013“, den die Architektenkammer unmittelbar nach Verabschiedung der Novelle herausgegeben hat. Sie finden den Praxishinweis wie gewohnt im Internet unter www.aknw.de, Rubrik „Mitglieder/Veröffentlichungen“. Alle Mitglieder, die regelmäßig mit Fragen der Rechnungsstellung befasst sind, sollten vertiefend die Seminarangebote der Akademie der Architektenkammer NRW nutzen. Die Akademie hat eine Sonderreihe von Seminaren „HOAI 2013“ aufgelegt, die zuverlässig auf die neue Honorarordnung vorbereiten bzw. detaillierte Kenntnisse für die Anwendung vermitteln (www.akademie-aknw.de).  Natürlich informiert die Architektenkammer NRW sie kontinuierlich auf der Homepage www.aknw.de in der Sonderrubrik „HOAI 2013“ über aktuelle Fragen und Entwicklungen.

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