Innenarchitekten können uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung erlangen
Innenarchitektinnen und Innenarchitekten, die die uneingeschränkte Bauvorlage erlangen möchten, haben in NRW die Möglichkeit der „Ergänzenden Hochschulprüfung“. Diese wird bis heute nur von der Fachhochschule Lippe/Höxter in Detmold angeboten. - Eine Möglichkeit, die Innenarchitekten verstärkt nutzen sollten, um sich auf dem Markt besser positionieren zu können.
Innenarchitektinnen und Innenarchitekten, die die uneingeschränkte Bauvorlage erlangen möchten, haben in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit der „Ergänzenden Hochschulprüfung“. Diese wird bis heute nur von der Fachhochschule Lippe/Höxter in Detmold angeboten - leider immer noch nicht von der Fachhochschule Düsseldorf. Eine Möglichkeit, die Innenarchitekten verstärkt nutzen sollten, um sich mit ihrem Dienstleistungsangebot auf dem Markt besser positionieren zu können. Zur Erinnerung: Bis zur Novellierung der Landesbauordnung 1984 waren Innenarchitekten mit der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gemäß der damaligen Bauordnung in Nordrhein-Westfalen (BauO NW § 83a Abs. 3 Ziffer 1. Buchstabe b) uneingeschränkt bauvorlageberechtigt. Seit dieser Novellierung gibt es für Innenarchitektinnen und Innenarchitekten in NRW die Möglichkeit, die uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung über den Weg der sogenannten „Ergänzenden Hochschulprüfung“ zu erreichen. Insofern ist die hier zu beleuchtende Ergänzende Hochschulprüfung kein tatsächlicher Zugewinn, sondern zunächst eine Reparaturmaßnahme für diejenigen Innenarchitekten, die nicht über das zeitlich begrenzte zweijährige Fenster der „Besitzstandsregelung“ bis zum 31.12.1989 ihre beruflichen Möglichkeiten als uneingeschränkt bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser sichern konnten.
Prüfungsverfahren sinnvoll angepasst
Der Weg der Ergänzenden Hochschulprüfung ist gleichermaßen für Studierende, Absolventen vor Kammerfähigkeit, aber vor allem für Innenarchitekten in der beruflichen Praxis möglich. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, die grundsätzlich für die Einführung der uneingeschränkten Bauvorlageberechtigung der Innenarchitekten eintritt, hat zusammen mit der Fachhochschule Lippe/Höxter das Instrument der Ergänzenden Hochschulprüfung nach Jahren der hochschulinternen Abläufe überprüft und in mehreren Verhandlungsrunden nachjustiert. Hierbei ging es vor allem darum, für Innenarchitektinnen und Innenarchitekten als Mitglieder der Architektenkammer eine von den Rahmenbedingungen handhabbare und zugleich perspektivische Lösung zu erreichen: Einerseits mit dem jetzigen Berufsalltag vereinbar, andererseits Möglichkeiten für die berufliche Zukunft schaffend. Das Ergebnis dieser Beratungen wird seit Beginn des Sommersemesters 2004 in Detmold für neue Prüfungsdurchläufe angewandt. Die derzeit verfügbaren Zahlen dokumentieren bereits, wie wichtig die Zusammenarbeit von Architektenkammer und Hochschule an dieser Stelle für die Lösung praktischer und auch existenzieller Sorgen der AKNW-Mitglieder ist: Eine Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen mit den unterschiedlichsten beruflichen Biografien interessiert sich derzeit für die genauen Abläufe bzw. hat sich bereits für die kommende Prüfung angemeldet.
Vorbereitende Angebote der AKNW
Neben den unterschiedlichen fachlichen Hinweisen der AKNW, vom Internet (Merkblatt „Ergänzende Hochschulprüfung“ unter www.aknw.de) bis hin zum Schreiben von AKNW-Präsident Hartmut Miksch an alle nordrhein-westfälischen Innenarchitektinnen und Innenarchitekten im Juni dieses Jahres ist an dieser Stelle insbesondere auf die themenbezogenen Veranstaltungen der Akademie der Architektenkammer im aktuellen Programm 2004/05 hinzuweisen. Nach einem von rund 50 Interessierten besuchten „Update-Kolloquium“ am 3. Juli im Haus der Architekten werden weitere, erläuternde und vorbereitende Kolloquien und Seminare angeboten.
Handlungsfelder erschließen!
Vor dem Hintergrund unsicherer konjunktureller und bauwirtschaftlicher Entwicklungen macht es für nahezu jede Innenarchitektin und jeden Innenarchitekten Sinn, sich ernsthaft mit der Ablegung der Ergänzenden Hochschulprüfung zu beschäftigen. Unabhängig von der derzeitigen Beschäftigungssituation im Einzelfall ist es eine strategische Entscheidung für die Stärkung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit, sich auch mit dem Mittel der uneingeschränkten Bauvorlageberechtigung möglichst viele Wege beruflichen Agierens offen zu halten oder neu zu eröffnen. Und dabei geht es nicht um den oft zitierten Neubau auf der „grünen Wiese“, sondern um das aktuelle Hauptbetätigungsfeld „Planen und Bauen im Bestand“, in dem allzu oft die Bauvorlageregelung für Innenarchitekten zu einem Problem bei der Projektrealisierung werden kann.
Innenarchitekt Dipl.-Ing. Martin Müller ist Mitglied im Vorstand der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
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