Betriebsprüfungen

Internetseiten haben eine Vergangenheit

Die Nadel im Heuhaufen findet man entweder mit einem Magneten - oder indem man schlicht den Heuhaufen abbrennt und dessen Asche siebt. Einfacher haben es da die Betriebsprüfer der Finanzverwaltung: Diese gleichen die in der Buchführung und den prüfungsrelevanten Unterlagen des Steuerpflichtigen bekannten Vergleichsdaten zunehmend auch mit Angaben ab, die das zu prüfende Unternehmen im Internet veröffentlicht hat.

15. Juni 2007von mh

Hierbei kann die Finanzverwaltung jedoch nicht nur auf aktuelle, sondern auch auf alte Internetseiten zugreifen. Mit diversen Suchmaschinen wie zum Beispiel Google können auch alte, inzwischen geänderte oder gelöschte Internetseiten angezeigt werden.                                                   

Unter www.archive.org gibt es sogar die Möglichkeit, sich zurückgehend bis ins Jahr 1996 veraltete Internetseiten chronologisch sortiert anzeigen zu lassen. Dies versetzt die Finanzverwaltung in die Lage, die Buchführungsunterlagen mit den öffentlichen Angaben des zu prüfenden Unternehmens oder seiner Geschäftspartner der betreffenden Jahre abzugleichen. Decken sich dann beispielsweise die Angaben in vorhandenen Rechnungen nicht mit den seinerzeit im Internet veröffentlichten Angeboten, wird dies den Finanzbeamten zu weiterführenden Prüfungen veranlassen.                                                           

Hinweis:                                    
Um unangenehme Überraschungen und Missverständnisse von vornherein zu verhindern, sollten im Vorfeld einer angekündigten Betriebsprüfung auch ehemalige, inzwischen aktualisierte Internetinhalte überprüft werden.

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