Juristisches Beratungs- und Serviceangebot der Architektenkammer

Urheberrechtsfragen und arbeitsrechtliche Details, die Ausgestaltung von Bauverträgen oder Rechte und Pflichten in Bezug auf das Architektenhonorar – im Arbeitsalltag begegnen freischaffenden Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplanern aber auch Angestellten und Beamten immer wieder juristische Fallstricke.

24. August 2016

Urheberrechtsfragen und arbeitsrechtliche Details, die Ausgestaltung von Bauverträgen oder Rechte und Pflichten in Bezug auf das Architektenhonorar – im Arbeitsalltag begegnen freischaffenden Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplanern aber auch Angestellten und Beamten immer wieder juristische Fallstricke. Da ist es gut, wenn man vorbereitet ist, Sonderfälle kennt oder aktuelle Gerichtsurteile im Hinterkopf hat.

Aus diesem Grund hat die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in ihrer Rechtsdatenbank aktuelle Urteile, Rechtstipps und Fallbeispiele aus dem Berufsalltag gesammelt. Sie sind dort sowohl über eine chronologische als auch über eine Schlagwortsuche auffindbar. Darunter finden sich beispielsweise Antworten auf Fragen zu Mindestdeckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung, zur Haftung des Architekten oder zu baurechtlichen Problemstellungen.

Neben diesem Online-Informations-Service bietet die AKNW ihren Mitgliedern auch einen telefonischen Beratungsservice zu rechtlichen Fragestellungen. Im Rahmen einer telefonischen Erstberatung prüfen die Juristinnen und Juristen der AKNW die an sie herangetragenen Sachverhalte und machen – wenn möglich – sofort Lösungsvorschläge. 

Sie erreichen die Kolleginnen und Kollegen der Rechtsberatung täglich von 9 bis 12.30 Uhr. Die Kontaktdaten finden Sie an dieser Stelle.

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