Kommentar: Besser bauen mit der neuen BauO NRW

Wir haben eine neue Landesbauordnung! Seit dem 2. Juli ist die BauO NRW in überarbeiteter Form in Kraft, und sie bringt eine ganze Reihe von Verbesserungen und Konkretisierungen mit sich. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat mit zahlreichen Stellungnahmen und Hintergrundgesprächen darauf hingewirkt, dass das Planen und Bauen in unserem Bundesland nun reibungsloser und oftmals sicherlich auch schneller ablaufen kann.

13. August 2021
Ernst Uhing
Dipl.-Ing. Architekt BDB Ernst Uhing - Foto: Ingo Lammert

Zum Hintergrund: Mit der BauO NRW 2018 hatte der Gesetzgeber vor drei Jahren eine grundlegend neue Landesbauordnung verabschiedet, die sich stark an den Regelungen der bundesweiten Musterbauordnung orientiert. Im materiellen Recht kam es nach Einschätzung der Architektenkammer dabei zu vielen Verbesserungen: Das Abstandsflächenrecht ermöglicht seitdem höhere Grundstücksausnutzungen, die Brandschutzbestimmungen wurden an die übrigen Länder angepasst, der Holzbau wurde erleichtert. Auch das barrierefreie Bauen wurde mit der Einführung der DIN 18040 rechtssicherer ausgestaltet. - In der Arbeitspraxis unserer Mitglieder zeigte sich gleichwohl, dass es zu verschiedenen Punkten weiterer Klarstellungen bedurfte.

In politischen Gesprächen und auf der Arbeitsebene, insbesondere aber in der Baukostensenkungskommission des Bauministeriums und durch die schriftliche Stellungnahme und Anhörung im parlamentarischen Verfahren konnten wir die entsprechenden Vorschläge einbringen. Es wurde ein erneuter Novellierungsprozess angestoßen, der mit dem Inkrafttreten der Überarbeitung zum 2. Juli 2021 nun erfolgreich abgeschlossen werden konnte.

Ein Erfolg sind aus unserer Sicht beispielsweise die neu gefassten Pflichten der Bauaufsichtsbehörde bei der Behandlung des Bauantrags. Nach einer Vollständigkeitsprüfung, die maximal zehn Arbeitstage dauern darf, sind Mängel unverzüglich mitzuteilen. Die Frist für einen Bauantrag beträgt drei Monate, im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren sechs Wochen. Neu aufgenommen wurde zudem, dass Informationspflichten der Behörde entfallen, wenn der Bauherr den digitalen Bauantrag nutzt und den Stand des Verfahrens online nachvollziehen kann. All das wird zu einer Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren führen – ein Ziel, dass uns allen und unseren Auftraggebern und der Bauherrenschaft sehr am Herzen liegt.

Eine berufspolitisch wichtige Nachricht ist zudem, dass die Bauvorlageberechtigung auch künftig in den bewährten Händen qualifizierter Personen liegt: bei den Architektinnen und Architekten dieses Landes. Das war nicht selbstverständlich, denn das Baugewerbe hatte in seiner Stellungnahme zum parlamentarischen Verfahren eine „kleine Bauvorlageberechtigung“ für das Handwerk gefordert. Hier war intensive Überzeugungsarbeit notwendig, und ich bin froh, dass wir uns im Beteiligungsprozess mit guten Argumenten im Interesse des Verbraucherschutzes durchsetzen konnten. Damit konnte eine „Aufweichung“ der Bauvorlageberechtigung verhindert werden.
Die Landesbauordnung strahlt auch auf den Städtebau aus: Im Rahmen der „Gemeinsamen Innenstadtoffensive“ haben die Regierungsfraktionen noch kurzfristig Änderungen in die BauO aufgenommen, die im Sinne eines „Innovationsraums Innenstadt“ Erleichterungen für Zwischen- und Umnutzungen bieten. So sollen Abweichungen von Abstandsflächen künftig möglich sein, ohne dass eine atypische Grundstückssituation vorliegt.

Die (erneute) Novellierung der nordrhein-westfälischen Bauordnung umfasst noch viele weitere Aspekte des Planens und Bauens in unserem Land, über die wir Sie auf unserer Homepage unter www.aknw.de in einem „Special: Landesbauordnung“ informieren. Auch unsere Akademie hat bereits zusätzliche Seminarangebote entwickelt, um Ihnen die praktische Anwendung des neuen Reglements schnell nahezubringen.

Ich meine, dass es mit der Novelle gelungen ist, den bauordnungsrechtlichen Rahmen für die kommenden Jahre auf eine verlässliche Basis zu stellen, mit der wir als Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner erfolgreich arbeiten können.

 

Teilen via