Kommentar: Frischer Wind

Wohnungsbau, Bodenreform, Barrierefreiheit, Landesbauordnung: Im neuen Jahr werden wir mit vielen neuen Partnern in Politik und Verwaltung große Themen anpacken. - Ein Kommentar von AKNW-Präsident Ernst Uhing.

20. Dezember 2017

Liebe Kollegin,
lieber Kollege!

Je länger sich die Regierungsbildung auf Bundesebene hinzieht, desto deutlicher wird, wie wichtig stabile Verhältnisse in der Politik sind - für die Gesellschaft und für alle, die sich in bestimmten Themenfeldern mit ihrem Know-how und ihren konstruktiven Vorschlägen engagieren.

Ich bin sehr froh, dass der Regierungswechsel, der in unserem Bundesland vor gut einem halben Jahr vollzogen wurde, vergleichsweise zügig und fast schon unspektakulär über die Bühne gegangen ist. Berufspolitische Arbeit benötigt Stabilität und verlässliche Rahmenbedingungen.

Die Landtagswahl in NRW hat uns viele neue Ansprechpartner im Landtag und der Landesregierung gebracht. In meinen Gesprächen mit den neuen Akteuren konnte ich feststellen, dass eine große Offenheit und ein reges Interesse an unseren Themen herrscht. Eigentlich ist das nicht verwunderlich, denn viele unserer Anliegen, die wir im Jahr 2018 intensiv bearbeiten werden, sind Themen von großer gesellschaftlicher Relevanz: Bezahlbarer Wohnungsbau, gesellschaftlicher Umgang mit dem öffentlichen Gut „Boden“, Stadtentwicklung und Migration sowie die möglichst barrierefreie Gestaltung unserer gebauten Umwelt.

Fortschritte in all diesen Themenfeldern sind vor allem dann zu erreichen, wenn unser Baurecht auf Landesebene weiter optimiert wird. Es ist gut und richtig, dass die Landesregierung bereits die Arbeit an einer „Novellierung der Novelle“ zur Landesbauordnung aufgenommen hat. Es sieht gegenwärtig so aus, als würden zahlreiche Vorschläge der Architektenkammer NRW in die erneute Überarbeitung unserer Landesbauordnung einfließen. Dazu gehört die Übernahme des Abstandsflächenrechts aus der Musterbauordnung, um Modernisierungen und Nachverdichtungen in unseren Städten zu erleichtern. Dazu gehört auch der Verzicht auf eine starre, landeseinheitliche und bedarfsunabhängige Quote für die Schaffung rollstuhlgerechter Wohnungen, die das Bauen erheblich verteuern würde. Warum lassen wir hier nicht einfach den Markt entscheiden? Und warum orientieren wir uns bei der Frage der Barrierefreiheit nicht an den übrigen 15 Bundesländern, die allesamt die DIN 18040-2 als Technische Baubestimmung eingeführt haben? Insgesamt ließen sich verschiedene Widersprüche und Unklarheiten in der heutigen Landesbauordnung durch eine stärkere Anlehnung an die Musterbauordnung ausräumen.

Das gilt in ähnlicher Weise für unser Architektengesetz. Seit Jahren wartet der Berufsstand auf eine große Novelle des nordrhein-westfälischen Baukammerngesetzes. Nur mit einer umfassenden Anpassung und Konkretisierung unseres Berufsbildes lassen sich die Angriffe auf unser Befreiungsrecht verhindern und bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigen – hier könnte ein Rückgriff auf das Musterarchitektengesetz helfen.

Wichtig bleibt uns auch der öffentliche Dialog über Themen der Architektur und des Städtebaus. Wir werden in 2018 erneut viele Veranstaltungen durchführen, die ein breites, kulturell aufgeschlossenes Publikum ansprechen. Kommen Sie zu uns, seien Sie dabei!

Ich freue mich auf die vielfältigen Aufgaben und Themen, die wir im Jahr 2018 gemeinsam bearbeiten wollen - in vielen politischen Gesprächen und Foren, in den Gremien der Architektenkammer NRW und in den unzähligen lokalen Gruppen und Initiativen, in denen sich Architektinnen und Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner in NRW ehrenamtlich engagieren.

Fröhliche Weihnachten und ein gutes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2018 wünscht Ihnen herzlichst

Ihr

Ernst Uhing
Präsident der Architektenkammer NRW
uhing@aknw.de 

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